Statement:Stefan Wenzel zur Schuldenbremse

„Die Schuldenbremse steht bereits seit 2009 im Grundgesetz und gilt seither für Bund und Länder. Eine Änderung der niedersächsischen Verfassung, wie Minister Hilbers sie sich wünscht, ist eine Nebelkerze und schlicht nicht notwendig.“

Zu dem Vorstoß der Landesregierung, die Schuldenbremse in die niedersächsische Verfassung aufzunehmen, sagt Stefan Wenzel finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:

„Die Schuldenbremse steht bereits seit 2009 im Grundgesetz und gilt seither für Bund und Länder. Eine Änderung der niedersächsischen Verfassung, wie Minister Hilbers sie sich wünscht, ist eine Nebelkerze und schlicht nicht notwendig. Sie verursacht nur Streit mit den Kommunen. Stattdessen ist eine einfachgesetzliche Regelung für Notsituationen über die Landeshaushaltsordnung vollkommen ausreichend. Diese Novelle kann gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden und so auch unnötige Konflikte mit den Kommunen vermeiden.“

Hintergrund

Nach Artikel 109 Abs. 3 Satz 2 GG können Bund und Länder Regelungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung treffen. Auch eine Ausnahmeregelung auf Landesebene im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzlage des Staates erheblich beeinträchtigen, ist vorgesehen.

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