Statement:Stefan Wenzel zur Beamtenbesoldung

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beamtenbesoldung kann langfristig erhebliche Folgen für die Finanzen des Landes und die Bezahlung im öffentlichen Dienst haben.“

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beamtenbesoldung sagt Stefan Wenzel, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher:

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Beamtenbesoldung kann langfristig erhebliche Folgen für die Finanzen des Landes und die Bezahlung im öffentlichen Dienst haben. Zu erwarten ist eine positive Auswirkung auf die Besoldung von Berufsgruppen, die eher er am unteren Ende der Gehaltsskala stehen.

Mit dem Urteil ergibt sich zudem die Chance, Fehlsteuerungen bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst genereller zu hinterfragen. Aktuell zeigt sich am Arbeitsmarkt, dass die Bezahlung von Pflegekräften in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Kindergärten hinter den Anforderungen zurückbleibt. Auch die Eingangsbesoldung bei Grundschullehrerinnen und -lehrern steht in der Kritik. Gleiches gilt für einige Ingenieurbereiche und IT-Experten.

Das Urteil wirft auch einen Fokus auf die Langzeitfolgen der Regierung Wulff, die seinerzeit mit der Abschaffung des Weihnachtsgeldes den Anlass für dieses Gerichtsurteil gelegt hat. Auf das gleiche Konto zahlen auch die Schiffsfinanzierungen ein, die in Zeiten der Regierung Wulff ausgelegt wurden und jetzt die Nord/LB und ihre Träger unter Druck setzen. Bemerkenswert ist zudem, dass in dieser Zeit auch Immobilienvermögen im Wert von knapp 3 Milliarden Euro veräußert wurden, was die Vermögensbilanz belastet. Diese späten Rechnungen könne sich langfristig auf mehr als 10 Milliarden Euro Folgekosten addieren.“

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