Pressemeldung Nr. 18 vom

Tier-Exportverbot nach Russland:Staudte: Ausnahme für Geflügeltransporte muss gestoppt werden

Es ist gut, dass Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast nach anfänglicher Untätigkeit reagiert hat und das Abfertigen von Rinder- und Schweinetransporten nach Russland verboten hat. Es ist allerdings unverständlich, warum der Transportstopp nicht auch für Geflügel gilt.

Darum geht‘s

Am 07. März hatte die Grüne Landtagsfraktion als Reaktion auf den Ukrainekrieg einen sofortigen Stopp von Tiertransporten nach Russland gefordert. Wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage hervorgeht, hat die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast zwischenzeitlich reagiert und einen Erlass für ein Abfertigungsverbot von bestimmten Tiertransporten nach Russland, Belarus und in die Ukraine herausgegeben. Dabei wurden Geflügeltransporte, die den Hauptanteil der Tierzahlen ausmachen, jedoch ausgeklammert.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, agrarpolitische Sprecherin

Es ist gut, dass Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast nach anfänglicher Untätigkeit reagiert hat und das Abfertigen von Rinder- und Schweinetransporten nach Russland verboten hat. Es ist allerdings unverständlich, warum der Transportstopp nicht auch für Geflügel gilt. Dabei wurden und werden jedes Jahr hunderttausende Küken zu Mastzwecken aus Niedersachsen nach Russland gebracht. Die in der Begründung für das Transportverbot genannten Punkte betreffen doch alle Tierarten gleichermaßen – Ministerin Otte-Kinast muss den Erlass unverzüglich nachbessern.

Außerdem berichtet das Ministerium von ‚anhaltenden Funktionsausfällen‘ des TRACES Systems. Dies erschwert die Kontrolle aller Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten und müsste eigentlich zu einem Stopp von sämtlichen langen Tiertransporten führen. Fest steht: Wir brauchen dringend eine langfristige Perspektive für den Ausstieg aus diesem Geschäftsmodell. Denn lange Lebendtiertransporte waren auch schon vor dem Krieg in der Ukraine eine Tortur für die Tiere. Es müssen endlich Alternativen auf den Tisch.

Zum Hintergrund

Der jetzt öffentlich gewordene Erlass vom 11.03.2022 des Ministeriums verbietet die langen Beförderungen von Pferden, Rindern und Schweinen sowie von Schafen und Ziegen nach und durch Russland, Belarus sowie in und durch die Ukraine. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind jedoch Geflügeltransporte.

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