Pressemeldung Nr. 940 vom

SPD sollte Haushaltsbegleitgesetz zurückziehen - Unterstützung des Beamtenbundes für Beihilfekontrolle

Nach Abschluss der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz hat die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grüne die SPD aufgefordert, ihren Gesetzentwurf in der bisherigen Form zurückzuziehen. "Die Vertreter von...

Nach Abschluss der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz hat die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grüne die SPD aufgefordert, ihren Gesetzentwurf in der bisherigen Form zurückzuziehen. "Die Vertreter von Pflegeverbänden, Hochschulen, Beamtenbund und Wasserverbandstag haben aufgezeigt, dass der SPD-Entwurf erhebliche fachliche Mängel aufweist und keine politische Unterstützung findet", erklärte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Michel Golibrzuch am Mittwoch in Hannover.
Als besonders unausgegoren habe sich in der Anhörung der Vorschlag von Langzeit-Studiengebühren erwiesen. Selbst die Hochschulleitungen lehnten dies ab, weil der zusätzliche Verwaltungsaufwand nicht durch entsprechende Einnahmen abgegolten würde. Auch sei ungeklärt nach welchen Kriterien der ohnehin läppische Anteil der Hochschulen an den prognostizierten Gebühren zwischen den Einrichtungen verteilt werden solle. Golibrzuch: "Für die Studentenwerke, die eine große Anzahl von Beitragszahlern verlieren würden, ist keinerlei Finanzausgleich geplant. Das vom Land kassierte Geld würde durch höhere Beiträge der verbleibenden Studierenden an den Hochschulen aufgebracht werden müssen."
Erfreut zeigte sich der Grünen-Abgeordnete darüber, dass der Deutsche Beamtenbund in seiner Stellungnahme ausdrücklich den Vorschlag der Grünen unterstützt habe, eine zen-trale Kontrollstelle in der Beihilfe einzuführen. Genau wie seine Fraktion erhoffe sich der Fachverband davon Einsparungen in Millionenhöhe, die einer unzulässig hohen Abrechnungspraxis der Ärzteschaft geschuldet seien. Golibrzuch: "Seit Jahren werden Privatpatienten und speziell Landesbedienstete benutzt, um Einnahmeausfälle der Ärzte aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen. Gegen überhöhte Rechnungen muss deshalb von seiten des Dienstherrn entschieden vorgegangen werden."

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