Pressemeldung Nr. 206 vom

Entlastung für Kommunen:Schremmer: Rot-Grün schafft Planungssicherheit für die Kämmerer

Die Bundesregierung hat für die Kommunen einen Beschluss zur Entlastung von den Kosten der Unterkunft (KdU) für Langzeitarbeitslose gefasst. Der Anteil des Bundes wird für die niedersächsischen Kommunen von 26,4 Prozent auf gut 30 Prozent steigen.

Darum geht’s

Die Bundesregierung hat für die Kommunen einen Beschluss zur Entlastung von den Kosten der Unterkunft (KdU) für Langzeitarbeitslose gefasst. Der Anteil des Bundes wird für die niedersächsischen Kommunen von 26,4 Prozent auf gut 30 Prozent steigen.

Das sagen die Grünen

Thomas Schremmer, sozialpolitischer Sprecher

„Es war gut und richtig, dass sich die Bundesregierung nach massivem Druck der kommunalen Spitzenverbände zu einer Entlastung der kommunalen Finanzen bei den Kosten der Unterkunft durchgerungen hat. Wir werden nun mithilfe des Haushaltsbegleitgesetzes dafür sorgen, dass die Bundesmittel in Höhe von insgesamt 46 Millionen Euro jährlich bei den Kommunen schnell ankommen.“

„Damit die Kämmerer der Kommunen Planungssicherheit für die Zeit bis 2017 haben werden, werden wir noch im in diesem Jahr die vorgesehenen Mittel auf den Weg schicken.“

Zum Hintergrund

Die Kommunen haben beim Bund eine Entlastung für ihre Haushalte in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich für die Zeit von 2015 bis 2017 durchgesetzt. Die Hälfte dieser Entlastung wird über einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer gewährleistet, die andere Hälfte über einen höheren Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU). Damit steigt der Anteil des Bundes an den KdU-Kosten für die Zeit von 2015 bis 2017 um fast vier Prozent auf gut 30 Prozent.

Ursprünglicher Beweggrund für die Entlastungsforderungen der Kommunen waren eigentlich die rasant steigenden Kosten der Eingliederungshilfe. Der Bezug zur Eingliederungshilfe wurde aber von den Kommunen fallengelassen, da sie befürchteten, dass dann die Länder einen nicht unbeträchtlichen Teil der zusätzlichen Mittel ebenfalls als Entlastungsmittel vom Bund hätten beanspruchen können. Entsprechende Entschließungen der Länder im Bundesrat wurden zuletzt politisch in die Abseitsfalle geschoben.

Zurück zum Pressearchiv