Pressemeldung Nr. 143 vom

Maßregelvollzug:Schremmer: Psychisch kranke Straftäter sind Patienten, keine Häftlinge

„Bei den psychisch kranken Straftätern handelt es sich zuallererst um Patienten, nicht um Häftlinge. Eine zusätzliche erkennungsdienstliche Erfassung ist weder zielführend noch angemessen. Polizeiliche Arbeit findet außerhalb der forensischen Krankenhäuser statt, das gilt auch für den Maßregelvollzug."

Darum geht‘s

In seiner heutigen (29. Oktober 2015) Sitzung hat das Sozialministerium den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration über die Entweichung der fünf Patienten aus dem Maßregelvollzugszentrum Brauel unterrichtet. Die CDU-Fraktion erneuerte ihre Forderungen nach einer erkennungsdienstlichen Erfassung aller im Maßregelvollzug untergebrachten Personen.

Das sagen die Grünen

Thomas Schremmer, Sprecher für Psychiatrie

„Bei den psychisch kranken Straftätern handelt es sich zuallererst um Patienten, nicht um Häftlinge. Eine zusätzliche erkennungsdienstliche Erfassung ist weder zielführend noch angemessen. Polizeiliche Arbeit findet außerhalb der forensischen Krankenhäuser statt, das gilt auch für den Maßregelvollzug. Die dort behandelten Patienten sind aus gutem Grund nicht im regulären Justizvollzug untergebracht, schließlich benötigen sie psychiatrische Behandlung und Therapie.“

„Der Fluchthergang ist bereits sehr genau analysiert worden. Auch mit mehr Wachpersonal oder intensiverer Videoüberwachung hätte diese Situation nicht verhindert werden können.“

Zum Hintergrund

Straffällig gewordene Menschen, die sich im Maßregelvollzug befinden, sind in der Regel schon vorher erkennungsdienstlich erfasst worden.

Die entwichenen Personen sind nach nicht einmal 24 Stunden gefasst worden. Eine Gefahr für die Bevölkerung bestand nicht. Um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern, sind bereits die internen Abläufe in Brauel analysiert und verschiedene Maßnahmen ergriffen worden. 

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