Pressemeldung Nr. 155 vom

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen:Schremmer: Das Bundesteilhabegesetz muss endlich kommen

„Wir stärken in Niedersachsen die kommunalen Initiativen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, um gleiche Teilhabechancen für alle Menschen mit Behinderungen auch auf kommunaler Ebene voranzubringen.“

Darum geht´s

Der heutige (3. Dezember 2015) Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen ist ein von den vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag, mit dem auf die Probleme von Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht werden soll. Auch wenn sich deren Situation seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Teilen bereits verbessert hat, gibt es nach wie vor grundlegende Probleme, die eine gesellschaftliche Teilhabe erschweren oder sogar unmöglich machen.

Das sagen die Grünen

Thomas Schremmer, sozialpolitischer Sprecher

„Wir stärken in Niedersachsen die kommunalen Initiativen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, um gleiche Teilhabechancen für alle Menschen mit Behinderungen auch auf kommunaler Ebene voranzubringen.“

„Auf den von der GroKo lange angekündigten Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz samt entsprechender Finanzierung warten wir bisher vergeblich. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf individuelle Teilhabe und nicht nur auf pauschale Fürsorge. Dazu hat Deutschland sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt.“

Zum Hintergrund

Die Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben das kommunale Programm zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention um 1,25 Millionen Euro aufgestockt, um die Verwirklichung gleicher Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene flächendeckend voranzubringen.

Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2013 angekündigte Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen grundlegend reformieren. So sollen beispielsweise die Leistungen aus der Sozialhilfe herausgelöst und ein einheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren implementiert werden. Menschen mit Behinderungen erhoffen sich durch das Bundesteilhabegesetz individuellere Unterstützung und das Ende von sozialrechtlichen Ungleichbehandlungen, wie beispielsweise die Anrechnung von Vermögen auf die persönliche Assistenz. Der Gesetzentwurf war für Herbst 2015 angekündigt.

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