Pressemeldung Nr. 189 vom

Schulgesetznovelle:Scholing: Große Schritte zu mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Bildungschancen

„Das neue Schulgesetz bringt wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Bildungschancen. Mit dieser Schulgesetznovelle macht sich die Landesregierung an die Umsetzung ihrer bildungspolitischen Absichten und stellt die Weichen für eine inklusive und gerechtere Schullandschaft in Niedersachsen.“

Darum geht’s

Die Landesregierung hat heute einen Entwurf für eine Schulgesetznovelle vorgestellt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Das sagen die Grünen

Heiner Scholing, schulpolitischer Sprecher

„Das neue Schulgesetz schafft mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Bildungschancen. Mit dieser Schulgesetznovelle macht sich die Landesregierung an die Umsetzung ihrer bildungspolitischen Absichten und stellt die Weichen für eine inklusive und gerechtere Schullandschaft in Niedersachsen.“

„Durch den Abbau von weiteren Hürden für die Gründung von Gesamtschulen geben wir dem Elternwillen mehr Gewicht und beenden die Benachteiligung der Gesamtschulen. Damit gewährleisten wir die Gleichbehandlung der Schulformen und sichern den Kommunen gleichzeitig mehr Flexibilität und Gestaltungsfreiheiten.“

„Auch die Inklusion wird mit dem neuen Schulgesetz verantwortungsvoll vorangebracht: Ein dichtes Netz von Regionalstellen für die schulische Inklusion wird die inklusiven Schulen beraten und unterstützen und für eine gesicherte Zuweisung von personellen Ressourcen sorgen.“

„Durch die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung und mit der Abkehr vom Turbo-Abitur nehmen wir unnötigen Stress aus den Grundschulen und aus den Gymnasien. Wir sorgen so für bessere und entspanntere Bedingungen für ein nachhaltiges Lernen.“ 

„Ich freue mich, dass bei dieser Schulgesetznovelle –  anders als in den zehn Jahren der schwarz-gelben Vorgängerregierung –  die Verbände frühzeitig in die Beratung einbezogen werden.“

Zum Hintergrund

Mit der Schulgesetznovelle werden die Kommunen als Schulträger von dem Zwang befreit, neben einer Gesamtschule zusätzlich alle anderen Schulformen anzubieten, auch wenn dafür gar keine Nachfrage mehr besteht.

An die Stelle der Schullaufbahnempfehlung, die die Kinder schon früh in der Grundschule unter erheblichen Stress setzt, soll eine frühzeitige Beratung der Erziehungsberechtigten treten. Zugleich sollen die Gymnasien zum Abitur nach 13 Jahren zurückkehren.

Es ist geplant, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Regionalstelle für schulische Inklusion einzurichten.

>>Zum Gesetzentwurf (PDF)

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