Pressemeldung Nr. 216 vom

Scholing: Brutale Ferkeltötung muss gestoppt werden

„Der Verstoß gegen das Tierschutzrecht ist in manchen Betrieben offenbar Teil des Systems geworden und wird von vornherein einkalkuliert. Das ist barbarisch. Überlebensfähige Ferkel zu töten, weil man die Schweine mittlerweile so überzüchtet hat, dass die Muttertiere mehr Ferkel gebären als sie säugen können, ist eine weitere Perversion unserer Massentierhaltung.“

Darum geht’s

Das ARD-Magazins „Report Mainz“ berichtete über Tötungen neugeborener Ferkel, indem sie auf den Boden geworfen oder gegen Gitterstangen geschlagen werden. Dies sei auch in mindestens einem niedersächsischen Schweinezuchtbetrieb der Fall.

Das sagen die Grünen

Heiner Scholing, tierschutzpolitischer Sprecher

„Der Verstoß gegen das Tierschutzrecht ist in manchen Betrieben offenbar Teil des Systems geworden und wird von vornherein einkalkuliert. Das ist barbarisch. Überlebensfähige Ferkel zu töten, weil man die Schweine mittlerweile so überzüchtet hat, dass die Muttertiere mehr Ferkel gebären als sie säugen können, ist eine weitere Perversion unserer Massentierhaltung.“

„Wenn in Ausnahmefällen Ferkel getötet werden müssen, die zu schwach sind, um überleben zu können, hat das auf jeden Fall entsprechend der tierschutzrechtlichen Vorgaben zu geschehen. Da muss und da wird in Zukunft genauer hingesehen werden“.

Zum Hintergrund

Das ARD-Magazin Report Mainz hat am 10.12.13 Filmaufnahmen der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch aus drei Schweinezuchtbetrieben in Niedersachsen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gezeigt, auf denen die brutale Tötung von Ferkeln gezeigt wird.

Grund der Tötung ist offenbar, dass die Muttertiere inzwischen mehr Ferkel gebären, als sie Zitzen haben und somit säugen können. Dabei werden zwar schwächere Tiere ausgewählt, die aber überwiegend überlebensfähig wären. Nur das Töten nicht überlebensfähiger Tiere stellt einen vernünftigen Grund dar und wäre somit nach dem Tierschutzgesetz zulässig, hingegen nicht das Töten „überzähliger“ Ferkel. Die Tötung nicht überlebensfähiger Tiere hat nur unter Betäubung oder unter Vermeidung von Schmerzen zu erfolgen, die Tiere auf den Boden oder gegen Wände zu schleudern ist keinesfalls tierschutzgerecht.

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