Pressemeldung Nr. 594 vom

Scheitern der Kampfhundeverordnung Quittung für "blinden Aktionismus"

Als angemessene Quittung für "blinden Aktionismus" der Landesregierung in Sachen Kampfhunde haben die Bündnisgrünen die Entscheidung des OVG Lüneburg bezeichnet. Das Gericht hatte wesentliche Vorschr...

Als angemessene Quittung für "blinden Aktionismus" der Landesregierung in Sachen Kampfhunde haben die Bündnisgrünen die Entscheidung des OVG Lüneburg bezeichnet. Das Gericht hatte wesentliche Vorschriften der niedersächsischen Kampfhundeverordnung als rechtwidrig und nichtig erklärt. "Die mit heißer Nadel gestrickte Verordnung habe energisches Handeln beweisen sollen, ohne der eigenen Klientel allzu weh zu tun," erklärte der rechtpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Thomas Schröder.
Falls die Landesregierung an der Rassezugehörigkeit als entscheidendem Kriterium festhalte, müssten unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung Deutsche Schäferhunde, Doggen und Boxer in den Katalog der Gefahrhunde 2. Kategorie aufgenommen und getötet werden, wenn sie den vorgeschriebenen Wesenstest nicht bestehen.
Schröder ist jedoch dafür, auf Rasselisten zu verzichten und neben einer verschärften Überwachung der Züchter vor allem auf einen (bundesweiten) Sachkundetest für jeden Hundehalter zu setzen. "Das Hauptproblem hängt nun mal am oberen Ende der Hundeleine", so Schröder. Mit einer mündlichen Anfrage des Grünen-Abgeordneten zu diesem Thema wird sich der Landtag in seiner nächsten Sitzung beschäftigen.

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