Pressemeldung Nr. 137 vom

Kabinett beschließt neue Härtefallkommissionsverordnung:Reform der Härtefallkommission wichtiger Baustein für den Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik

Darum geht’s

Heute (Dienstag) hat das niedersächsische Kabinett die novellierte Härtefallkommissionsverordnung (NHärteKVO) verabschiedet. Künftig sind beispielsweise auch der Flüchtlingsrat und ein Arzt/eine Ärztin in der Kommission vertreten und das Quorum bei Abstimmungen wurde gesenkt. Die bisherigen Regelausschlussgründe wurden gestrichen.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Die neue Härtefallkommission und die zugehörige Verordnung sind wichtige Bausteine des rot-grünen Paradigmenwechsels in der Flüchtlingspolitik.“

„Von nun an hat die Kommission endlich den Spielraum erhalten, um Härtefälle unabhängig entscheiden zu können und ihrem humanitären Auftrag gerecht zu werden.“

Zum Hintergrund

Nach §23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können die Bundesländer durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einrichten. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte erst 2006 als eines der letzten Bundesländer diese Möglichkeit genutzt. Die strikten Regelungen, zahlreichen Ausschlussgründe und das hohe Zustimmungsquorum haben immer wieder zu Protesten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Kommission selber geführt. Die schwarz-gelbe Landesregierung musste unter Druck mehrfach die Verordnung ändern. Es blieb aber bei der Grundintention möglichst wenige Fälle in der Kommission zu behandeln.

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