Pressemeldung Nr. 638 vom

Recht und Ethik der modernen Medizin und Biotechnologie

Rede von Andrea Fischer anlässlich der Debatte des Deutschen Bundestages zum Thema am 31. Mai 2001...

Andrea Fischer, MdB
Rede anlässlich der Debatte des Deutschen Bundestages zu: am 31. Mai 2001
Präsident Wolfgang Thierse: Ich erteile das Wort der Kollegin Andrea Fischer, Bündnis 90/Die Grünen.
Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir heute diese ungewöhnliche Debatte im Bundestag führen, hat damit zu tun – das wurde schon gesagt –, dass unser Wissen um den Menschen durch die rasanten Fortschritte der biotechnischen Wissenschaften in den letzten Jahren unglaublich gestiegen ist. Das Humangenomprojekt hat uns Erkenntnisse über das Innerste des menschlichen Körpers verschafft. Damit einher gingen Entwicklungen in der Medizin oder zumindest Aussichten darauf.
Gentechnisch hergestellte Medikamente und Diagnostika sind längst eine Selbstverständlichkeit und haben schon sehr, sehr vielen Menschen geholfen. Es bestehen gute Chancen, dass auf diesem Weg noch weitere segensreiche Neuerungen zu erwarten sind. Das gilt unter anderem für den Bereich der Pharmakogenetik. Es ist offen, welche weiteren Wege uns durch die zu erwartenden Erkenntnisse aus dem Humangenomprojekt und der Proteomicsforschung noch eröffnet werden. Deswegen ist es gut, dass hier vielfach geforscht und dies auch durch Förderung vonseiten des Staates unterstützt wird.
Als Zuschauer, als interessierte Laien und auch als eines Tages vielleicht von diesen Fortschritten Begünstigte stehen wir staunend und fasziniert vor diesen Entwicklungen und den Verheißungen, die darin liegen. Wir bewundern den großartigen wissenschaftlichen Fortschritt. Wir sind neugierig auf immer neue Erkenntnisse über unseren Körper, was ihn steuert, was ihn krank macht. Ironischerweise lernen wir dabei gerade von den Genforschern, dass all diese Prozesse viel komplizierter sind, als es der boulevardeske Ausdruck von einem Intelligenzgen oder der genetischen Bestimmung glauben machen könnte.
Die Besonderheit dieser neuen Forschung, dass wir die Vorgänge in unseren Körpern besser verstehen, ist ihre große Stärke und zugleich stellt sie uns genau dadurch vor Herausforderungen. Wir müssen uns ihnen stellen, gerade wenn und weil wir die positiven Potenziale der Gentechnik weiter erschließen und nutzen wollen.
Selbstverständlich werden wir alle anstehenden Entscheidungen unter der Prämisse treffen, dass wir die Chancen auf Heilung nutzen wollen. Niemand, der sich an dieser Diskussion beteiligt, ist gegenüber den Hoffnungen auf Hilfe vonseiten der Schwerkranken unempfindlich. Deswegen sollten wir es uns auch nicht gegenseitig unterstellen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Was es aber für uns so schwierig macht, ist, dass wir mit dem Willen zu heilen allein keinen Maßstab haben, wenn wir unsere Entscheidungen treffen. Wenn Heilung nämlich der alleinige Maßstab wäre, gäbe es gar keine Grenzen, die wir aus Respekt vor dem Lebensrecht eines anderen Menschen ziehen könnten und müssten. Hier eine Abwägung zu finden und diese Aufgabe zu lösen bedeutet, die Chancen von Biomedizin und Gentechnik verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Es gibt zurzeit – davon war bereits bei den Kolleginnen die Rede – vor allem ein Verfahren aus der Biomedizin und einen Bereich der gentechnischen Forschung, die im Zentrum dieser Abwägungen stehen und die Frage nach der Grenzziehung aufwerfen. In den letzten Wochen war die Diskussion auf die Zulässigkeit von Präimplantationsdiagnostik sowie Forschung unter Verbrauch von Embryonen konzentriert. Oft genug konnte man den Eindruck gewinnen, an der Haltung gegenüber diesen beiden Fragen entscheide sich die grundlegende Haltung zur Gentechnik und die Erschließung ihrer Chancen. Das ist in der Sache nicht zutreffend; denn es handelt sich bei der PID um einen sehr randständigen Bereich der Anwendung neuer Diagnoseverfahren und bei der Forschung an embryonalen Stammzellen um einen unbestreitbar sehr wichtigen, aber eben nicht um den einzig entscheidenden Bereich der Forschung. Wer in diesen beiden Punkten für Grenzziehung plädiert, wird sich vielen kritischen Fragen danach stellen müssen, ob dies berechtigt ist und ob er die Grenze richtig zieht. Aber er wird sich nicht vorwerfen lassen müssen, dass damit der gesamten Forschungsrichtung und allen neuen Heilungschancen der Weg abgeschnitten würde.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)
Das heißt, es geht auf der materiellen Ebene nicht um ein Ja oder Nein zur Gentechnik. Trotzdem halte ich es für berechtigt, dass wir genau über diese Fragen mit so viel Energie streiten; denn hier geht es um unser Menschenbild, unsere Werte, die Regeln unseres Zusammenlebens und vor allem auch darum, wie wir sie in Zukunft im Angesicht der medizinischen Fortschritte gestalten wollen.
In der Bündnisgrünen-Fraktion haben wir uns mit einer großen Mehrheit für eine Grenzziehung ausgesprochen, die sich an der Unverfügbarkeit des menschlichen Embryos für die Auswahl von Kindern ebenso wie für die fremdnützige Forschung festmacht. Selbst wenn wir in der Fraktion eine große Mehrheit für diese Position haben, so gibt es auch bei uns andere Meinungen und vor allem – das ist in einer weltanschaulich nicht gebundenen Partei wie jener der Bündnisgrünen selbstverständlich – unterschiedliche Begründungen für diese Position. Dabei verbindet uns das verfassungsrechtliche Gebot der Wahrung der Menschenwürde.
Bei der Präimplantationsdiagnostik stehen wir vor der Frage, ob wir zulassen wollen, dass menschliche Embryonen sich nur dann zu Menschen entwickeln sollen, wenn sie nicht Träger einer bestimmten genetischen Krankheit sind. Wir, auch ich ganz persönlich, verstehen gut die Angst der Eltern vor der Belastung für sie und das Kind, die von dieser Erkrankung ausgeht. Trotzdem wollen wir dieses Verfahren nicht zulassen, weil wir nicht damit beginnen wollen, Kinder nach ihren gesundheitlichen Eigenschaften auszuwählen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Diejenigen, die für dieses Verfahren sprechen, verweisen darauf, dass es heute vielfach zu Schwangerschaftsabbrüchen kommt, wenn die künftigen Eltern im Verlauf der Schwangerschaft die Information über die Behinderung ihres Kindes erhalten; dann sei es schonender, diesen Schwangerschaftskonflikt von vornherein zu vermeiden.
Ich möchte gegenfragen: Kann es sein, dass aus der immer mehr um sich greifenden Praxis, ein Kind wegen seiner künftigen Behinderung nicht anzunehmen, zwangsläufig folgt, diese Praxis auch noch zu vereinfachen? Oder müssen wir nicht vielmehr andersherum fragen, warum Eltern nicht den Mut fassen können, ein Kind mit einer Behinderung anzunehmen? Wir alle stehen doch in der Pflicht. Wir können etwas dafür tun, dass das Leben mit einem kranken oder behinderten Kind nicht so schwer ist, wie es den Eltern heute häufig gemacht wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so-wie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)
Obwohl es schwer ist, nehmen heute viele Eltern diese Herausforderung an. Sie zu unterstützen und den anderen die Chance zu geben, dass sie so leben können, darum sollten wir mit viel Energie streiten, statt darum, wie wir das Leben mit einer Behinderung vermeiden können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Deswegen plädiere ich dafür, die Praxis der pränatalen Diagnostik und die daraus oft folgenden Schwangerschaftskonflikte in den Mittelpunkt unserer Überlegungen zu stellen.
Diese Praxis muss uns auch beeindrucken, wenn wir darüber sprechen, ob wir dieses Verfahren nicht wenigstens in engen Grenzen zulassen könnten, eine Frage, die hier nahe liegt, wie Frau von Renesse gesagt hat. Aber mit Blick auf diese Erfahrungen steht doch zu erwarten, dass sich auch bei der Präimplantationsdiagnostik eine Begrenzung nicht einhalten lässt, dass die Nachfrage nach diesem Verfahren steigen wird,
(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Alle Erfahrungen zeigen das!)
sodass es immer selbstverständlicher sein wird, von künftigen Eltern zu verlangen, dass sie kein krankes Kind bekommen oder dass sie sich vielleicht sogar, wenn sie es doch wollen, dafür rechtfertigen. Aber ein Kind braucht doch gerade Eltern, die es annehmen, wie es ist, die es lieben, unabhängig von seiner Gestalt und seinen Fähigkeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)
Diese Haltung steht nicht im Widerspruch zu unserer Position zur Rechtslage hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs. Hier wird bei bestehenden Schwangerschaftskonflikten darauf verzichtet, das Grundrecht des Kindes gegen den Willen seiner Mutter strafrechtlich durchzusetzen. Die Frau hat das Recht, selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen. Bei der PID aber gibt es keine Schwangerschaft, die eine Notlage begründen könnte und in der die Lebensansprüche gegeneinander abgewogen werden könnten.
Eine kritische Überprüfung der bestehenden Praxis bei der Diagnose von behinderten Föten sollte uns alle zum Nachdenken darüber anregen, ob das unsere Haltung zu behinderten Menschen zum Schlechten verändert und ob wir hier nicht zur Umkehr aufgefordert sind.
Keinesfalls aber kann es dabei um eine Gesetzesänderung gehen. Im Gegenteil verweise ich darauf, dass das dem Geist des 1995 reformierten § 218 des Strafgesetzbuches entspricht, in dem die eugenische Indikation ausdrücklich abgeschafft worden ist. Ich bin sicher, dass niemand etwas gewinnt, wenn er die Entscheidungen, die in der Biopolitik anstehen, mit einer Neuauflage der Diskussion um den § 218 verbindet.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Eine ebenso schwierige Entscheidung wird von uns bei der Forschung mit Stammzellen erwartet, die unter dem Verbrauch von Embryonen gewonnen werden. Das wäre nach all den Schritten, die wir schon jetzt gegangen sind, ein Schritt, der eine andere Qualität hat. Embryonen zu verbrauchen hieße, menschliches Leben zu einem außerhalb seiner selbst liegenden Zweck zu benutzen. Es macht aber doch gerade die Menschenwürde aus, dass der Mensch für sich selbst steht, dass er keinem Zweck dienbar sein muss und sein darf.
Wir entkommen diesem Problem nicht, indem wir den Status des Embryos erst graduell unter Schutz stellen. Dies hieße, willkürlich eine Grenze zu setzen; denn die Biologie hilft uns nicht mit einer eindeutigen Bestimmung, wann jenseits der Befruchtung noch einmal Einschnitte in den Entwicklungsprozess des Embryos zu rechtfertigen sind. Eine einmal unter Nutzenkriterien gesetzte Grenze lässt sich jederzeit wieder verschieben; denn der entscheidende Schritt wäre damit getan.
Das ist eine schwere Entscheidung. Denn die Aussagen der Forscher über das, was sie sich davon erwarten, sind sehr viel versprechend. Sie wird uns jedoch dadurch erleichtert, dass die Fortschritte bei der Forschung an Stammzellen von Erwachsenen in letzter Zeit gewaltig sind. Aber ich meine, dass es auch aus der Perspektive von kranken und behinderten Menschen wichtig ist, dass menschliches Leben nicht verfügbar ist. Dass der Schutz des menschlichen Lebens an keine Bedingung geknüpft wird, weder an Fähigkeiten noch an die Entwicklungsstufe, ist für uns alle ein Schutz, besonders aber für diejenigen Menschen, die dieses Schutzes aufgrund von Schwächen insbesondere bedürfen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)
Diese Diskussionen, die in einer breiten Öffentlichkeit geführt werden, stehen erst am Anfang. Die Entscheidung des Parlaments ist noch in weiter Ferne. Es wird auf uns alle ankommen, wie wir diese Debatte führen. Sie braucht gegenseitigen Respekt und Ernsthaftigkeit. Wir müssen die Wünsche und die Ängste, die in dieser Debatte auftauchen, ernst nehmen. Es gibt keine falschen Wünsche. Es kann aber gute Gründe geben, sie nicht zu erfüllen. Keiner von uns sollte sich mit seiner eigenen Moral hochmütig über die anderen stellen. Jeder von uns sollte sich in dieser Diskussion immer wieder einmal durch die Argumente des anderen verunsichern lassen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)
Die Biowissenschaften haben uns neue Freiheiten geschenkt. Sie haben uns damit neue Fragen aufgegeben. Der Mensch hat immer die Freiheit, sich für Selbstbeschränkung zu entscheiden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der PDS)

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