Pressemeldung Nr. 162 vom

Rückführungserlass tritt in Kraft :Polat: Wichtiger Schritt zur Vermeidung von Härten

„Der Erlass enthält klare Vorgaben für die Ausländerbehörden zur Durchführung von Abschiebungen. Damit wird sichergestellt, dass Nachtabschiebungen der Vergangenheit angehören. Dies ist ein wichtiger Schritt, den Paradigmenwechsel auch in der Abschiebungspraxis konsequent umzusetzen.“

Darum geht’s

Das niedersächsische Innenministerium hat heute (23. September) den Rückführungserlass auf den Weg gebracht. Der Erlass enthält neben wichtigen rechtlichen Hinweisen und Vorgaben zur Durchführung von Abschiebungen für die Ausländerbehörden auch einen umfangreichen Teil zur Vermeidung von Abschiebungshaft.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Der Erlass enthält klare Vorgaben für die Ausländerbehörden zur Durchführung von Abschiebungen. Damit wird sichergestellt, dass Nachtabschiebungen der Vergangenheit angehören. Dies ist ein wichtiger Schritt, den Paradigmenwechsel auch in der Abschiebungspraxis konsequent umzusetzen.“

„Ich halte diesen Erlass für bundesweit wegweisend, die Familieneinheit zu wahren und die Menschenwürde zu schützen. Insbesondere der Teil zur Vermeidung von Abschiebungshaft bringt uns unserem erklärten Ziel, Abschiebungshaft überflüssig zu machen, ein großes Stück näher.“

Zum Hintergrund

Im Jahr 2003 wurde durch den damaligen Innenminister Schünemann kurz nach seinem Amtsantritt der Erlass der Vorgängerregierung zur Durchführung von Abschiebungen und zur Vermeidung von Abschiebungshaft aufgehoben.

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