Pressemeldung Nr. 60 vom

Erlass zum humanitären Aufenthaltsrecht tritt in Kraft:Polat: Wichtiger Beitrag zum Schutz der Menschenrechte

„Die Berücksichtigung von Integration und Verwurzelung im Aufenthaltsrecht ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Menschenrechte und bundesweit wegweisend. Wir tun in Niedersachsen gut daran, Menschen, die hier seit langem leben, eine verbesserte Bleibemöglichkeit zu bieten.“

Darum geht’s

Am 27. April 2015 ist der Erlass des Innenministeriums zur Anwendung des § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz bekanntgegeben worden. Er enthält klare Vorgaben, wie nachgewiesene Integration und Verwurzelung von AusländerInnen bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zugunsten der Betroffenen zu berücksichtigen sind.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Die Berücksichtigung von Integration und Verwurzelung im Aufenthaltsrecht ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Menschenrechte und bundesweit wegweisend. Wir tun in Niedersachsen gut daran, Menschen, die hier seit langem leben, eine verbesserte Bleibemöglichkeit zu bieten.“

„Der Erlass enthält klare Vorgaben für die Ausländerbehörden. Er stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar, den Paradigmenwechsel, auch in der Bleiberechtsdebatte, konsequent umzusetzen. Unsere Forderung nach einem stichtagsunabhängigen Bleiberecht auf Bundesebene bleibt hiervon natürlich unberührt.“

Zum Hintergrund

Die Niedersächsische Landesregierung setzt mit dem Erlass einen weiteren Punkt der Koalitionsvereinbarung um unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Auslegung des Artikels 8 EMRK zum Schutz der Familie und des Privatlebens.

Der Erlass steht >>hier zur Verfügung.

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