Pressemeldung Nr. 178 vom

Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission:Polat: Neues Bleiberecht muss kommen

„Die schwierige Arbeit der Härtefallkommission wird von ihren Mitgliedern überaus engagiert umgesetzt. Um aber weitere Härtefälle zu vermeiden, bedarf es jetzt schnell einer wirksamen, gesetzlichen Bleiberechtsregelung mit Sozialklausel, ohne Stichtag und ‚Sippenhaft‘.“

Darum geht's

Die niedersächsische Härtefallkommission hat heute (13. Oktober) ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. August 2014 veröffentlicht.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Die schwierige Arbeit der Härtefallkommission wird von ihren Mitgliedern überaus engagiert umgesetzt. Um aber weitere Härtefälle zu vermeiden, bedarf es jetzt schnell einer wirksamen, gesetzlichen Bleiberechtsregelung mit Sozialklausel, ohne Stichtag und ‚Sippenhaft‘.“

„Die niedersächsische Härtefallkommission und ihre Arbeit unter den seit etwa einem Jahr geltenden neuen Regelungen sind Ausdruck des rot-grünen Paradigmenwechsels in der Flüchtlingspolitik. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Kommission den vor einem Jahr erhaltenen neuen Spielraum nutzt, um Härtefälle unabhängig zu entscheiden und um ihrem humanitären Auftrag gerecht zu werden.“

„Ein weiterer wichtiger Schritt wird der dringend erwartete Erlass des niedersächsischen Innenministeriums zum humanitären Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG. Darin soll sichergestellt werden, dass Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die wegen ihrer Verwurzelung in Deutschland nicht abgeschoben werden können.“

Zum Hintergrund

Nach §23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können die Bundesländer durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einrichten. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte erst 2006 als eines der letzten Bundesländer diese Möglichkeit genutzt. Die strikten Regelungen, die zahlreichen Ausschlussgründe und das hohe Zustimmungsquorum hatten immer wieder zu Protesten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Kommission selber geführt. Die schwarz-gelbe Landesregierung musste unter Druck mehrfach die Verordnung ändern. Dabei blieb es aber bei der Grundintention, möglichst wenige Fälle in der Kommission zu behandeln.

Seit rund einem Jahr arbeitet die niedersächsische Härtefallkommission auf der Grundlage neuer Regelungen. Das Quorum bei Abstimmungen wurde gesenkt. Die bisherigen Regelausschlussgründe wurden gestrichen.

Etwa seit der gleichen Zeit sind auch der Flüchtlingsrat und ein Arzt/eine Ärztin in der Kommission vertreten.

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