Pressemeldung Nr. 128 vom

Rückführungserlass wird ergänzt:Polat: Kein Rollback in der Abschiebepraxis

„Abschiebungen sind für Menschen eine große Zäsur in ihrem Leben. Ein Rollback in der Abschiebepraxis dieser Landesregierung wird es nicht geben."

Darum geht’s

Innenminister Pistorius beabsichtigt, eine Ergänzung zum niedersächsischen Rückführungserlass herauszugeben. Damit kommt der Innenminister gleichzeitig Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände entgegen.

Das sagen die Grünen

Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin

„Abschiebungen sind für Menschen eine große Zäsur in ihrem Leben. Ein Rollback in der Abschiebepraxis dieser Landesregierung wird es nicht geben."

„Eine freiwillige Rückreise hat immer Vorrang. Bei Abschiebungen müssen die damit verbundenen Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden. Von der Ankündigung eines Abschiebetermin kann bei alleinreisenden Personen, die erst sehr kurz in Deutschland leben, abgesehen werden. Das muss nun im Einzelfall von den Kommunen sehr genau geprüft werden und ist erklärtermaßen auch in deren Interesse.“

„Die Änderungsvorschläge zur Härtefallkommission sind Ergebnis der bisherigen Entscheidungspraxis, dass Personen mit kurzer Aufenthaltsdauer oftmals abgelehnt wurden. Nichtsdestotrotz ist sichergestellt, dass in Einzelfällen der Zugang möglich bleibt.“

Zum Hintergrund

Die geplante Klarstellung zum Rückführungserlass sieht vor, dass bei einer ausreisepflichtigen Person, deren Aufenthaltsdauer nicht mehr als 18 Monate beträgt, von einer Ankündigung des Abschiebungstermins abgesehen werden kann. Die Prüfung im Einzelfall obliegt der Ausländerbehörde vor Ort.

Dies gilt nicht bei Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit schulpflichtigen oder minderjährigen Kindern. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Rückführungserlasses unberührt. Dies gilt insbesondere für den Vorrang der freiwilligen Rückkehr wie auch im Hinblick auf Vermeidung von Nachtabschiebungen.

Zurück zum Pressearchiv