Pressemeldung Nr. 1043 vom

Platzverweise in Gorleben rechtswidrig

Rechtsbruch werfen die Landtagsgrünen der Polizei und der Lüneburger Regierungspräsidentin Wolff-Gebhardt im Zusammenhang mit der Verhängung von 460 Platzverweisen während der Castorproteste vor. Die...

Rechtsbruch werfen die Landtagsgrünen der Polizei und der Lüneburger Regierungspräsidentin Wolff-Gebhardt im Zusammenhang mit der Verhängung von 460 Platzverweisen während der Castorproteste vor. Die gerichtlich auf 50 m beschränkte Demonstrationsverbotszone entlang der Transportstrecke sei durch die massenhafte Verhängung von Platzverweisen rechtswidrig ausgeweitet worden, sagte die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar am Donnerstag (heute) in Hannover.
Die Grünen-Politikerin erinnerte daran, dass schon 1996, bei der von der SPD geforderten Aufnahme des Aufenthaltsverbotes in das Polizeigesetz, Kritiker vor einer Anwendung im Zusammenhang mit genehmigten Versammlungen gewarnt hatten. Begründet wurde das Aufenthaltsverbot mit der Bekämpfung der offenen Drogenszene und sog. reisender Gewalttäter zu den Chaostagen. Der damalige innenpolitische Sprecher der SPD Sigmar Gabriel erklärte ausdrücklich, dass "der Vergleich mit der Situation friedlicher Demonstrationen, beispielsweise in Gorleben, der oft angestellt wird, schlicht falsch" wäre. Gabriel kündigte in seiner Landtagsrede sogar an, das Thema Aufenthaltsverbote noch insoweit zu konkretisieren, dass Veranstaltungen nach dem Versammlungsrecht davon nicht erfasst wurden. Aufgrund auch der Kritik der Grünen wurde der Satz "Die Vorschriften des Versammlungsrechts bleiben unberührt" in das Gesetz aufgenommen.
Stokar: "Wenn die Regierungspräsidentin jetzt von Platzverweisen als (Zitat) "übliches Mittel der Gefahrenabwehr" spricht, dann demonstriert sie, mit welcher Willkür die Sozialdemokraten das gesetzliche Instrument uminterpretieren."
Im Zusammenhang mit den verhängten Aufenthaltsverboten für den Landkreis Lüchow-Dannenberg seien weder konkrete Anhaltspunkte für Straftaten benannt worden, noch hätte es eine räumliche und zeitliche Beschränkung gegeben. Stokar: "In dem Wissen, dass die Aufenthaltsverbote nur im Nachhinein rechtlich überprüfbar sind, hat die Polizei willkürlich und weiträumig davon Gebrauch gemacht. Betroffene wurden so daran gehindert, genehmigte Versammlungen überhaupt zu erreichen. Damit wurde das Versammlungsrecht gebrochen."

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