Pressemeldung Nr. 110 vom

Betreuungsgeld-Urteil:Piel: Investitionen in Kita-Qualität überfällig

„Karlsruhe hat mit seinem Nein zum Betreuungsgeld dem Unfug aus Bayern in seiner bundesweiten Auflage eine klare Absage erteilt. Um endlich für gute Bedingungen in allen Ländern zu sorgen, muss das Geld in die Qualität der Kinderbetreuung investiert werden. Die derzeitige Debatte um Arbeitsbedingungen in Kindertagesstätten macht deutlich, dass wir in die frühkindliche Betreuung und Bildung noch viel investieren müssen. Der Bund kann und muss jetzt auf die Länder zugehen!“

Darum geht’s

Heute (21. Juli 2015) hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung für das Betreuungsgeld gekippt. Der Bund habe gegen seine Zuständigkeit gehandelt, das Betreuungsgeld sei Ländersache. Somit sei die Regelung verfassungswidrig.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende

„Karlsruhe hat mit seinem Nein zum Betreuungsgeld dem Unfug aus Bayern in seiner bundesweiten Auflage eine klare Absage erteilt. Um endlich für gute Bedingungen in allen Ländern zu sorgen, muss das Geld in die Qualität der Kinderbetreuung investiert werden. Die derzeitige Debatte um Arbeitsbedingungen in Kindertagesstätten macht deutlich, dass wir in die frühkindliche Betreuung und Bildung noch viel investieren müssen. Der Bund kann und muss jetzt auf die Länder zugehen!“

„Mit dieser Initiative hat der Bund nun eine bildungspolitische Bauchlandung hingelegt. Gegen anhaltende Kritik führte der Bund das Betreuungsgeld auf Drängen der CSU ein und griff damit massiv in die Kompetenzen der Länder ein – Horst Seehofers Dogmatismus wurde jetzt vom Verfassungsgericht einkassiert. Die Betreuungsgeld-Milliarde hätte die Jahre über sinnvoller eingesetzt werden sollen. Wir gehen davon aus, dass das jetzt geschieht.“

Zum Hintergrund

Das einkommensunabhängige Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat wird an Eltern gezahlt, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung nutzen. Der Bund veranschlagte 900 Millionen Euro für die Auszahlung dieses Zuschusses. Niedersachsen hat bereits im Jahr 2013 eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Betreuungsgelds gestartet. Ziel war es, das Geld für eine Herstellung von Wahlfreiheit der Familien durch Investitionen in die KiTas zu investieren. Darüber hinaus wurde der massive gleichstellungspolitisch Fehlanreiz sowie der Bedarf, dem Rechtsanspruch gerecht zu werden kritisiert.

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