Pressemeldung Nr. 199 vom

Rot-Grün holt Frauenförderung aus Schattendasein:Piel: Ein guter Beschluss für die Gleichstellung in unseren Kommunen

"Wir Grüne setzen eine langjährige Forderung der Frauenverbände um und stärken die Gleichstellungsarbeit entscheidend. Zukünftig werden in Niedersachsen 80 Kommunen neu verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich einzustellen und die Gleichstellung konsequent umzusetzen."

Darum geht's

Die Fraktionen der Grünen und SPD haben beschlossen, dass mit der anstehenden Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) zukünftig alle Kommunen ab 20.000 Einwohnern wieder eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens 50 Prozent Stellenumfang beschäftigen werden. Die rot-grüne Landesregierung wird die Finanzmittel im Rahmen der Konnexität für die Kommunen zur Verfügung stellen.

Das sagt die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende

"Der Beschluss für die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist richtungsweisend für die Gleichstellung in den niedersächsischen Kommunen."

"Wir Grüne setzen eine langjährige Forderung der Frauenverbände um und stärken die Gleichstellungsarbeit entscheidend. Zukünftig werden in Niedersachsen 80 Kommunen neu verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich einzustellen und die Gleichstellung konsequent umzusetzen."

"Unter Schwarz-Gelb musste die Gleichstellungspolitik ein Schattendasein fristen. Damit ist jetzt Schluss: Für uns ist die Förderung von Gleichstellung und Chancengerechtigkeit eine Selbstverständlichkeit. Es ist nicht zu leugnen, dass Frauen immer noch erheblich benachteiligt und deutlich unterrepräsentiert sind, auch und besonders in kommunalen Parlamenten. Eine konsequente Frauenförderung in den Verwaltungen wird dazu beitragen, diese Ungerechtigkeit zu überwinden, muss aber als Aufgabe aller begriffen werden.?"

Zum Hintergrund

Mit einer entsprechenden Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) werden zukünftig alle Kommunen ab 20.000 Einwohnern wieder eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens 50 Prozent Stellenumfang beschäftigen. Durch die Gesetzesänderung von CDU/FDP ist seit 2005 die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen deutlich zurückgegangen. Nur noch 55 der 450 Kommunen in Niedersachsen müssen eine Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens einer halben Stelle beschäftigen. Die Gleichstellung erfolgte in Teilen im Ehrenamt oder der Stellenumfang bei Neueinstellungen wurde reduziert.

 

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