Pressemeldung Nr. 85 vom

Erschreckende Hemdsärmeligkeit des Justizministers:Organisationsverschulden im Fall Salinenmoor?

„Die Hemdsärmeligkeit, mit der Herr Busemann in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken will, dass sich aus einem quasi Mordversuch kein Bedarf für Korrekturen ergibt, ist erschreckend“, so Helge Limburg.

Die Landtagsgrünen bestehen auf einer umgehenden Sondersitzung des Ausschusses für Strafvollzug und der umfassenden Unterrichtung der Parlamentarier über die Vorfälle in der JVA Salinenmoor. Der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg kritisierte die Weigerung des Justizministers, Konsequenzen aus dem Fall auch nur in Erwägung zu ziehen. "Die Hemdsärmeligkeit, mit der Herr Busemann in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken will, dass sich aus einem quasi Mordversuch kein Bedarf für Korrekturen ergibt, ist erschreckend", sagte der Grünen-Politiker am Freitag (heute) in Hannover.

Limburg erneuerte den Vorwurf, dass das Justizministerium zwar schon am 22. Januar von dem Vorfall Kenntnis hatte, selbst aber erst im Februar, also nach der Landtagswahl, die Information an den Landtag gab. Von einer zügigen Unterrichtung könne keine Rede sein.

Es müsse auch geklärt werden, warum die Verletzungen des Opfers in der Anstalt nicht sofort bemerkt wurden, wie viel Personal zur fraglichen Zeit anwesend war und welche Kriterien für die Mehrfachbelegung von Zellen entscheidend sind. "Schließlich geht es hier um die nicht unmaßgebliche Frage, ob im Zusammenhang mit den massiven Körperverletzungen ein Organisationsverschulden der Anstalt und damit auch des Justizministeriums ausgeschlossen werden kann", sagte der Grünen-Politiker. Er kündigte für die anstehende Sitzung die Vorlage eines "umfangreichen Fragenkatalogs" an.

Limburg warf Justizminister Busemann vor, sich "unzutreffend" über das  Problem der Mehrfachbelegung von Zellen geäußert zu haben. Es sei nicht korrekt, dass Gefangene nur auf eigenen Wunsch zusammengelegt werden können. Vielmehr hätte Busemanns Vorgängerin Heister-Neumann auch gegen massivste fachliche Bedenken im neuen Niedersächsischen Vollzugsgesetz die Zulässigkeit der Mehrfachbelegung "durchgedrückt".

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