Pressemeldung Nr. 92 vom

Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige:Onay: Wichtiges Signal für mehr Demokratie

„Wir freuen uns, dass die rot-grüne Landesregierung die Bundesratsinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger unterstützt. Damit wird ein wichtiges demokratisches Defizit auf kommunaler Ebene angegangen“, so Belit Onay.

Darum geht’s

Heute (Dienstag, 16. Juni 2015 ) hat das Kabinett entschieden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zum kommunalen Wahlrecht für EU-DrittstaatlerInnen im Bundesrat zu unterstützen.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, kommunalpolitischer Sprecher

„Wir freuen uns, dass die rot-grüne Landesregierung die Bundesratsinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger unterstützt. Damit wird ein wichtiges demokratisches Defizit auf kommunaler Ebene angegangen.“

„Gesellschaftliche Integration und ein gelingendes Zusammenleben setzen voraus, an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes mitwirken zu können. Daher ist es besonders schmerzlich, dass Menschen, obwohl sie bereits seit Jahren in niedersächsischen Städten, Gemeinden und Kommunen leben, keinerlei Möglichkeit haben, hier politisch mitzugestalten, wenn es um ihre direkte Nachbarschaft geht. “

Zum Hintergrund

Anders als UnionsbürgerInnen ist es Drittstaatsangehörigen in Deutschland verwehrt, auf kommunaler Ebene an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Etwa 175.000 in Niedersachsen lebende Drittstaatsangehörige könnten von der Gesetzesänderung profitieren.

Rot-Grün in Niedersachsen hatte dazu im Februar 2015 einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht. Er ist darauf gerichtet, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene für ein kommunales Wahlrecht für alle dauerhaft hier lebenden Menschen einzusetzen und zu diesem Zweck eine Bundesratsinitiative zur Änderung Grundgesetzes zu unternehmen sowie in einem zweiten Schritt eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) anzustoßen. Der Antrag ist >>hier abrufbar.

Dem >>Gesetzesantrag aus Rheinland-Pfalz sind bislang die Länder Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg sowie Schleswig-Holstein beigetreten.

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