Pressemeldung Nr. 164 vom

Onay: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Fall Ramelow belegt Reformbedarf des Verfassungsschutzes in Niedersachsen

„Das Urteil ist eine Bestätigung für den grundlegenden Reformkurs, den rot-grün beim niedersächsischen Verfassungsschutz eingeschlagen hat. Es zeigt, dass die ideologische Ausrichtung des niedersächsischen Verfassungsschutzes unter Schünemann verfassungs-rechtlich höchst problematisch war“, so Belit Onay.

Darum geht’s

Heute (Mittwoch) hat das Bundesverfassungsgericht die Überwachung von Bodo Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt. Genau diesen Fall führte die CDU-Fraktion Niedersachsen als Argument für die Überwachungspraxis durch den Verfassungsschutz in Niedersachsen an.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, Sprecher für Datenschutz und Mitglied im Ausschuss  für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes

„Schwarz-gelb ist mit der Beobachtung der Linkspartei eindeutig über das Ziel hinausgeschossen und wollte einen Teil der Opposition in Misskredit bringen. Die pauschale Überwachung der gesamten Linkspartei war falsch. Die CDU-Fraktion Niedersachsen führte ausgerechte den Fall Ramelow als Beleg für die Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen in Niedersachsen an. Dieser Einschätzung widersprach nun auch das höchste deutsche Gericht.“

„Das Urteil ist eine Bestätigung für den grundlegenden Reformkurs, den rot-grün beim niedersächsischen Verfassungsschutz eingeschlagen hat. Es zeigt, dass die ideologische Ausrichtung des niedersächsischen Verfassungsschutzes unter Schünemann verfassungsrechtlich höchst problematisch war.“

Zum Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass Abgeordnete nur in besonderen Ausnahmefällen überwacht werde dürfen. CDU Fraktionschef Thümler rechtfertigte in einer Pressemitteilung vom 01.10.2013 die Überwachungspraxis in Niedersachsen mit Verweis auf den Fall Bodo Ramelow.

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