Pressemeldung Nr. 2 vom

Rot-Grün überarbeitet Kommunalverfassung:Onay: Stärkung der Bürgerbeteiligung und Gleichstellung in den Kommunen

„Die Reform des NKomVG ist ein wichtiger erster Schritt für mehr direkte Bürgerbeteiligung. Wir senken das Zustimmungsquorum, senken die Unterschriftenhürde und räumen etliche weitere bürokratische Hindernisse aus dem Weg. Daneben bringen wir die Einwohnerbefragung auf den Weg, so dass bei Umfragen vor Ort erstmals alle in einer Kommune lebenden Menschen beteiligt werden", so Belit Onay.

Darum geht's

Die niedersächsische Landesregierung bringt eine Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf den Weg. Zwei zentrale Schwerpunkte von Rot-Grün liegen dabei in der Ausweitung der Bürgerbeteiligung und der Stärkung der Gleichstellung in den niedersächsischen Kommunen. Daneben ist eine Vereinfachung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen vorgesehen und es wird Rechtsklarheit bei den zuletzt umstrittenen Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten geschaffen.

Das sagt die Grünen

Belit Onay, kommunalpolitischer Sprecher

„Die Reform des NKomVG ist ein wichtiger erster Schritt für mehr direkte Bürgerbeteiligung. Wir senken das Zustimmungsquorum, senken die Unterschriftenhürde und räumen etliche weitere bürokratische Hindernisse aus dem Weg. Daneben bringen wir die Einwohnerbefragung auf den Weg, so dass bei Umfragen vor Ort erstmals alle in einer Kommune lebenden Menschen beteiligt werden."

„Der Beschluss für die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist richtungsweisend für die Gleichstellung in den niedersächsischen Kommunen. Wir Grüne setzen eine langjährige Forderung der Frauenverbände um und stärken die Gleichstellungsarbeit entscheidend. Zukünftig werden in Niedersachsen 80 Kommunen neu verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich einzustellen und die Gleichstellung konsequent umzusetzen."

Zum Hintergrund

Das 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen und gilt als „Gemeindeverfassung" der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden. Vom Landtag beschlossene Änderungen am NKomVG haben direkte Auswirkungen auf die Kommunen vor Ort.

 

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