Pressemeldung Nr. 67 vom

Anhörung zum Konnexitätsprinzip:Onay: CDU-Pläne sind überflüssig

„Wir sehen uns durch die Anhörung darin bestätigt, dass es keiner zusätzlichen gesetzlichen Konnexitätsregelung bedarf. Im Dialog mit den Kommunen werden auf Grundlage der Landesverfassung individuelle Lösungen erarbeitet. Dieser Raum ist wichtig und würde durch ein Gesetz, wie es der CDU vorschwebt, nicht unterstützt, sondern erschwert.“

Darum geht's

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des niedersächsischen Landtages fand eine Anhörung zum CDU-Gesetzesentwurf zur Ausgestaltung des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips statt. Die geladenen Fachleute machten dabei deutlich, dass die CDU-Pläne für ein Gesetz überflüssig sind.

Das sagen die Grünen

Belit Onay, kommunalpolitischer Sprecher

„Wir sehen uns durch die Anhörung darin bestätigt, dass es keiner zusätzlichen gesetzlichen Konnexitätsregelung bedarf. Im Dialog mit den Kommunen werden auf Grundlage der Landesverfassung individuelle Lösungen erarbeitet. Dieser Raum ist wichtig und würde durch ein Gesetz, wie es der CDU vorschwebt, nicht unterstützt, sondern erschwert.“

„Die knapp zehnjährige Praxiserfahrung hat gezeigt, dass immer erfolgreich Ausgleichszahlungen des Landes mit den Kommunen verhandelt wurden. Eine kleinteilige gesetzliche Zusatzregelung wie sie die CDU will, ist daher überflüssig und würde nur zu einem Mehr an Bürokratie führen. Ein Gesetz ersetzt keinen Dialog.“

„Die in der Landesverfassung geltende Konnexitätsregelung hat sich bewährt. Die hat gezeigt, dass das Konnexitätsprinzip die Position der Kommunen bei Aufgabenübertragungen gegenüber den Ländern gestärkt hat und sie politisch wie rechtlich schützt.“

Zum Hintergrund

Seit 2006 gilt die in Artikel 57 Absatz 4 der Niedersächsischen Landesverfassung festgeschriebene Konnexitätsregelung. Diese bietet Kommunen ein Anrecht auf finanziellen Ausgleich, nicht nur wenn Aufgaben von Landesebene auf sie übertragen werden, sondern auch bei Änderung bereits bestehender Kommunalaufgaben.

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