Pressemeldung Nr. 700 vom

Niedersächsisches Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke wird von den Kommunen unterlaufen

Als erschreckend hat die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Landtag Brigitte Pothmer den Umgang der Kommunen mit den Anforderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hi...

Als erschreckend hat die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Landtag Brigitte Pothmer den Umgang der Kommunen mit den Anforderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) bezeichnet. Wie die Antwort auf ihre Kleine Anfrage an die Landesregierung ergeben habe, fehlt vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes in drei kreisfreien Städten und zehn Landkreisen immer noch die vorgeschriebene fachärztliche Leitung.
Die in den Kommunalverwaltungen durchgeführten Verwaltungsreformen führten darüber hinaus zur Aufhebung eigenständiger sozialpsychiatrischer Dienste. Sogenannte Fachdienste für Beratung und Betreuung, in denen das Personal zwischen den verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit rotierend eingesetzt werde, stellten keinen eigenständigen sozialpsychiatrischen Dienst dar. "Wenn aber psychisch Kranke kein Vertrauen zu kontinuierlichen Ansprechpartnern mehr aufbauen können," sagte Pothmer, "kann dies zu erneuten psychischen Störungen und Krisen führen."
Mit höchster Verwunderung habe sie im übrigen der Antwort entnommen, dass die Landesregierung in den Fällen, wo entgegen den gesetzlichen Anforderungen Verwaltungsbeamte statt Ärzte die kommunalen Fachdienste leiteten, das Rechtsgut der "Ärztlichen Schweigepflicht" mit dem der "Amtsverschwiegenheit" gleichsetze. Pothmer kündigte an, diese befremdliche Rechtsauffassung durch eine juristische Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages überprüfen zu lassen.

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