Pressemeldung Nr. 249 vom

Expertenanhörung kritisiert Arbeitsbedingungen der Härtefallkommission:Niedersachsen bei Bleiberecht nur mangelhaft

 

Auf einer Anhörung der Landtagsgrünen zur Arbeit der niedersächsischen Härtefallkommission haben Experten aus Wohlfahrts- und Flüchtlingsverbänden die Bedingungen der Kommissionsarbeit nach einem Jahr gerügt.

Auf einer Anhörung der Landtagsgrünen zur Arbeit der niedersächsischen Härtefallkommission haben Experten aus Wohlfahrts- und Flüchtlingsverbänden die Bedingungen der Kommissionsarbeit nach einem Jahr gerügt. Es sei deutlich geworden, dass das Ziel, über die Härtefallkommissionen Aufenthaltserlaubnisse aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen zu erteilen, bislang kaum erreicht wird, sagte die Abgeordnete Filiz Polat am Freitag (heute) in Hannover.

Anhörung Bleiberecht 1

Es sei enttäuschend, dass von den 104 Eingaben an die Kommission bislang nur drei zu einem Aufenthaltsrecht geführt haben. "Von einer humanitären Lösung kann dabei nicht die Rede sein. Entscheidender Grund dafür sind die schlechten Arbeitsbedingungen und die vielen Ausschlusskriterien."

Auch die Umsetzung des Bleiberechts sei in Niedersachsen "mangelhaft". Der Zweck der Bleiberechtsregelung, Kettenduldungen zu verhindern und einer Mehrheit der ca. 20.000 Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen, bleibe dabei unerfüllt. "Durch die Vielzahl der Ausschlusskriterien greift die Bleiberechtsregelung häufig nicht", sagte die migrationspolitische Sprecherin Georgia Langhans. "Wenn nicht die wenigen Ausländerbehörden mit weit überdurchschnittlich vielen Anerkennungen wären, fielen die Gesamtzahlen erschreckend niedrig aus. Nur vier Landkreise und die Stadt Goslar liegen über 15% bei den erteilten Aufenthaltserlaubnissen im Verhältnis zu den Geduldeten."

Anhörung Bleiberecht 2

 Niedersachsen würde mit einer Anerkennungsquote von 7,08% der Geduldeten im Ländervergleich nur den achten Platz erreichen. Die ungleiche Verteilung unter den einzelnen Ausländerbehörden lasse vermuten, dass in den Behörden unterschiedliche Anwendungsweisen praktiziert werden. "Das muss geändert werden", sagte Langhans. Die Grünen-Politikerin kritisierte, dass "viele Ausländerbehörden ihre Beratungsaufgaben nicht ausreichend wahrnehmen" würden, obwohl sie nach dem Zuwanderungsgesetz dazu verpflichtet seien. Vor allem aber würden die Geduldeten nicht in die Integrationsmaßnahmen und -programme einbezogen und vielfach vergessen.

Anhörung Bleiberecht 3

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