Pressemeldung Nr. 969 vom

Neue Jagdzeitenverordnung verstößt gegen Europäische Vogelschutzrichtlinie

Erhebliche Verstöße gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie in der niedersächsischen Verordnung über die Jagd- und Schonzeiten haben die Landtagsgrünen kritisiert. Der jagdpolitische Sprecher Hans...

Erhebliche Verstöße gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie in der niedersächsischen Verordnung über die Jagd- und Schonzeiten haben die Landtagsgrünen kritisiert. Der jagdpolitische Sprecher Hans-Jürgen Klein wies am Montag (heute) in Hannover darauf hin, dass nach der EU-Richtlinie Zugvögel nicht während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen bejagt werden dürfen. Nach der neuen niedersächsischen Verordnung ist dagegen die Jagd auf zahlreiche Tauben- und Möwenarten, Wildgänse, Stockenten und Rabenvögel erlaubt.
Offensichtlich habe sich der Landwirtschaftsminister wieder einmal exklusiv hinter verschlossenen Türen mit der Landesjägerschaft abgesprochen, sagte der Grünen-Politiker mit Bezug auf entsprechende Berichterstattung in der Jagdpresse. "Dabei sind, wie so oft, die Interessen des Naturschutzes auf der Strecke geblieben. Die Jäger können mit der Verordnung gut leben – die Vögel nicht!"
Klein erinnerte die Landesregierung daran, dass in der erst kürzlich verabschiedeten Novellierung des Jagdgesetzes der verbesserte Schutz von Elterntieren besonders herausgestellt wurde. In den Niederlanden sei sogar die Jagd auf diese Vögel bis auf wenige Ausnahmen generell verboten.
In einer parlamentarischen Anfrage verlangt der Grünen-Politiker jetzt Aufklärung über das niedersächsische Vorgehen.

Zurück zum Pressearchiv