Pressemeldung Nr. 92 vom

Nahverkehrsgesetz novellieren – Mittel erhöhen und Mobilitätswende vor Ort sichern und nicht ausbremsen

Wir wollen, dass von den höheren Regionalisierungsmitteln des Bundes auch der ÖPNV vor Ort tatsächlich profitiert und die Landesregierung einen Teil der Mittel an die Kommunen als Aufgabenträger für den ÖPNV direkt weiterreicht. Eine zukunftsorientierte Mobilitätswende beginnt in den Kommunen mit der Ausgestaltung des ÖPNV.

Darum geht’s

Mit einem Gesetzentwurf und einer Anfrage zum Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) machen die Grünen im Landtag Druck für eine bessere Förderung des regionalen Nahverkehrs auf der Straße. Das veraltete aktuelle Gesetz behindert den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs und gehört novelliert. Wir wollen, dass ein Teil der erhöhten Regionalisierungsmittel des Bundes für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vom Land an die Kommunen weitergereicht werden. Außerdem fordern die Grünen, dass die Mittel gerecht nach einem nachvollziehbaren Schlüssel an die Aufgabenträger verteilt werden. In den kommenden Jahren wird auch Niedersachsen von höheren Regionalisierungsmitteln des Bundes profitieren. Der Anteil für Niedersachsen daran erhöht sich kontinuierlich auf fast 1 Milliarde Euro im Jahr 2031.

Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz ist allerdings weitestgehend veraltet, ungerecht und wird den Anforderungen einer notwendigen Mobilitätswende vor Ort nicht gerecht. Die Verwaltungspauschalen pro Einwohner sind seit 25 Jahren unverändert geblieben. Damit steht den Kommunen als Aufgabenträger infolge steigender Kosten deutlich weniger Geld zur Verfügung. Auch die Ausgleichszahlungen(Schülerverkehre)müssen angepasst werden. Das historisch gewachsene und nicht mehr gerechte Verteilungssystem behindert den Ausbau des ÖPNV.

Das sagen die Grünen

Detlev Schulz-Hendel, verkehrspolitischer Sprecher

„Wir wollen, dass von den höheren Regionalisierungsmitteln des Bundes auch der ÖPNV vor Ort tatsächlich profitiert und die Landesregierung einen Teil der Mittel an die Kommunen als Aufgabenträger für den ÖPNV direkt weiterreicht. Eine zukunftsorientierte Mobilitätswende beginnt in den Kommunen mit der Ausgestaltung des ÖPNV. Dazu zählen verlässliche Mobilitätsangebote für alle, insbesondere in ländlichen Räumen. Der ÖPNV ist Teil der Daseinsvorsorge, und die Menschen müssen sich auf ein qualitatives und umfangreiches Angebot verlassen können. Busse müssen auf alternative Antriebe umgestellt werden, um den Klimaschutzanforderungen gerecht zu werden. Nur durch ein attraktives Angebot vor Ort werden wir mehr Menschen davon überzeugen, den Bus zu nutzen. Der Verkehrsminister ist in der Pflicht, die Corona-Krise im ÖPNV anzugehen und eine Mobilitätswende in Niedersachsen endlich voranzubringen. Unabdingbar ist dafür die Weitergabe der Regionalisierungsmittel an die Kommunen. Ob Rufbussysteme, bessere Taktungen, Busangebote auch in den Abendstunden oder Anschlusssicherung für Pendler*innen: Hier muss die Landesregierung und die Groko dafür Sorge tragen, dass die Kommunen finanziell gut aufgestellt sind und eine Mobilitätswende nicht weiter ausgebremst wird.

Zum Hintergrund

Die Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Niedersachsen stellt das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) sicher, das seit 1995 besteht. Das Gesetz regelt unter anderem die Mittelausstattung der ÖPNV-Aufgabenträger. Zuletzt wurde das NNVG zum 1. Januar 2017 novelliert. Es weist aber gleichwohl weiter Schwächen auf – zum einen sind trotz gestiegener Kosten die Mittelzuweisungen nicht angeglichen worden wie die Verwaltungskostenpauschale pro Einwohner*in und zum anderen ist die Verteilung des Geldes nicht transparent geregelt und weist Ungerechtigkeiten auf. Zusätzlich stellen Klimaschutz und Corona-Krise den ÖPNV vor große Herausforderungen. Die deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch den Bund bietet die Chance, mit dem zusätzlichen Geld den straßengebundenen ÖPNV zu unterstützen und zu verbessern. Dafür muss das NNVG angepasst werden.

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