Statement:Miriam Staudte zur Vereinbarung Videoüberwachung in Schlachthöfen

„Videokontrollen müssen durch die Veterinärämter und nicht durch die Betriebe durchgeführt werden, ansonsten können belastende Aufnahmen durch die Betreiber gelöscht werden.“

Zur heutigen Unterzeichnung einer freiwilligen Vereinbarung über Videoüberwachung in Schlachthöfen sagt Miriam Staudte, tierschutzpolitische Sprecherin:

„Videokontrollen müssen durch die Veterinärämter und nicht durch die Betriebe durchgeführt werden, ansonsten können belastende Aufnahmen durch die Betreiber gelöscht werden. Die Systemfehler in der Schlachtindustrie lassen sich nicht mit Selbstverpflichtungen lösen: Erst ein freiwilliges Tierwohl-Label, nun freiwillige Videokontrollen in Schlachthöfen. An die eigentlichen Ursachen der Missstände in der Fleischindustrie, wie Preisdruck und Akkordarbeit, wagt sich Otte-Kinast aus Angst vor der Schlachtlobby nicht heran.“

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