Pressemeldung Nr. 103 vom

Grüne fordern Dublin-Reformen:Miriam Staudte: Europäische Asylpolitik ist gescheitert

„Der Fall von Herrn Zafar Iqbal zeigt konkret die ganze Härte und Unerträglichkeit der europäischen Flüchtlingspolitik. Wir fordern statt der bisherigen Dublin-Verordnung ein faires Verteilungssystem für Schutzsuchende. Dieses soll auch Familienzusammenhänge berücksichtigen, die Anzahl bereits aufgenommener Menschen anrechnen sowie finanzielle Ausgleichszahlungen jener Staaten, die sich anteilig nicht gleichermaßen an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen, vorsehen.“

Darum geht’s

Der Fall des geflüchteten Pakistaners Zafar Iqbal zeigt besonders deutlich das Versagen europäischer Asylpolitik und der Dublin-Verfahren auf.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und regional zuständig für Lüneburg

„Der Fall von Herrn Zafar Iqbal zeigt konkret die ganze Härte und Unerträglichkeit der europäischen Flüchtlingspolitik. Wir fordern statt der bisherigen Dublin-Verordnung ein faires Verteilungssystem für Schutzsuchende. Dieses soll auch Familienzusammenhänge berücksichtigen, die Anzahl bereits aufgenommener Menschen anrechnen sowie finanzielle Ausgleichszahlungen jener Staaten, die sich anteilig nicht gleichermaßen an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen, vorsehen.“

„Wir wollen eine gemeinsame, solidarische und humanitäre europäische Flüchtlings- und Asylpolitik an die Stelle der bisherigen Abschottungspolitik Europas setzen. Europa muss ein einheitlicher Schutzraum mit legalen und sicheren Zugangsmöglichkeiten werden.“

„Europäische Auffanglager in Libyen lehnen wir strikt ab. Durch solche Lager sollen Schutzsuchende vom Zugang zu einem fairen Asylverfahren auf europäischem Boden abgehalten werden. Einen solchen Einschnitt in den Flüchtlingsschutz wird es mit uns nicht geben.“

Zum Hintergrund

Flüchtlinge werden in Europa im Rahmen des Dublin-Verfahrens unter anderem in Staaten wie Italien, Bulgarien und Griechenland abgeschoben. Im Fall des Asylsuchenden Zafar Iqbal, der als Flüchtling aus der Bürgerkriegsregion Kashmir (Pakistan) im Dezember 2016 von Deutschland nach Italien abgeschoben wurde und wegen der dortigen unerträglichen Zustände im Januar 2017 nach Deutschland zurückgekehrt ist, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 27.Juli 2017 vorläufigen Rechtsschutz gegen die erneute Abschiebung gewährt, indem die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet wurde. Das Gericht hat angesichts der noch offenen Zuständigkeitsfragen zwischen Deutschland und Italien wegen der schwerwiegenden Folgen für Herrn Iqbal sein Interesse an einer Klärung dieser Fragen vor einer erneuten Abschiebung höher bewertet als das staatliche Vollzugsinteresse.

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