Pressemeldung Nr. 41 vom

Afrikanische Schweinepest:Miriam Staudte: Agrarministerin Otte-Kinast versagt bei Krisenmanagement

„Seit über einem Monat führt das Landwirtschaftsministerium erfolglose Gesprächsrunden mit der Schlacht- und Verarbeitungsbranche.“

Darum geht’s

In dieser Woche lädt das niedersächsische Agrarministerium wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum wiederholten Male aufgrund der wachsenden Probleme im Sperrgebiet zu Krisengesprächen mit Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben aus der Schweinebranche ein. Bislang ist keine tragfähige Lösung gefunden worden, um den Schlachtstau in der Sperrzone zu beheben.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, agrarpolitische Sprecherin und stv. Fraktionsvorsitzende

„Seit über einem Monat führt das Landwirtschaftsministerium erfolglose Gesprächsrunden mit der Schlacht- und Verarbeitungsbranche. Dabei wird die Situation in den Schweinebetrieben immer dramatischer. Die schweinehaltenden Betriebe wissen weder ein noch aus und Tierschutzprobleme sind in den immer enger werdenden Ställen vorprogrammiert.

CDU-Agrarministerin Barbara Otte-Kinast muss endlich die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen und anordnen lassen, welche Schlachtbetriebe die Tiere abnehmen müssen. Laut der EU-Tierseuchenverordnung besteht dafür die Möglichkeit. Die Ministerin muss einsehen, dass ihr die Schlacht- und Verarbeitungsbranche keine freiwillige Lösung auf dem Silbertablett servieren wird. Jedes weitere Zögern geht zu Lasten der betroffenen Betriebe und des Tierschutzes.

Leider zeigt sich die gesamte Branche, die sonst von der Schweinhaltung profitiert, hier sehr unsolidarisch mit den betroffenen Betrieben. Der ganze Fall dokumentiert, dass die Massentierhaltung in Gebieten mit einer solchen Tierdichte keine Zukunft hat. Es müssen endlich Lösungen auf den Tisch gelegt werden. Worauf es jetzt ankommt, ist die verbindliche Festlegung von Schlachtbetrieben und Schlachtterminen sowie die anschließende Einlagerung in Kühlhäuser, um den akuten Notstand endlich zu beheben und Zeit für die weitere Verarbeitung zu gewinnen.“

Hintergrund

Ende Juni ist im niedersächsischen Emsbüren ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in einem Schweinehaltenden Betrieb ausgebrochen. Die Tiere dieses und eines Kontaktbetriebs wurden notgetötet. Um den Betrieb herum wurde eine Sperrzone von 10 Kilometern verhängt, aus der heraus keine Schweine verbracht werden dürfen. Innerhalb dieses Sperrgebiets werden ca. 200.000 Schweine gehalten. Bislang ist keine tragbare Lösung für eine Schlachtung der gesunden Tiere gefunden worden. Nur 3600 Tiere konnten bisher geschlachtet werden. Die Tierhaltenden haben mit zunehmenden Problemen mit den immer voller werdenden Ställen zu kämpfen. Bereits jetzt gibt es 26.000 überschwere Schweine. Eigentlich hätten seit dem Ausbruch ca. 8000 Tiere in der Woche geschlachtet werden müssen.

Die EU-Verordnung 429/2016 zu Tierseuchen gibt in Artikel 65 die Möglichkeit, einen Lebensmittelbetrieb zu benennen, der die Tiere aus der Sperrzone schlachtet und verarbeitet. Dort heißt es: „Die zuständige Behörde stellt sicher, (…) eine oder mehrere der folgenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in der jeweiligen Sperrzone ergriffen werden (…): Benennung oder gegebenenfalls Zulassung eines Lebensmittelbetriebs für die Schlachtung von Tieren oder die Behandlung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus der Sperrzone stammen…“

Statt selbst zu handeln, plädiert die Agrarministerin für eine seuchenrechtlich fragwürdige Verkürzung.

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