Miesmuschel-Bewirtschaftung darf keine Schäden im Wattenmeer verursachen - "Landesregierung muss FFH-Verträglichkeit prüfen"

Die Miesmuschelbänke im Wattenmeer dürften nach Meinung der Grünen nur noch bewirtschaftet werden, wenn negative Auswirkungen auf das Wattenmeer ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Urteil des Eu...

Die Miesmuschelbänke im Wattenmeer dürften nach Meinung der Grünen nur noch bewirtschaftet werden, wenn negative Auswirkungen auf das Wattenmeer ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen die Niederlande müsse auch in Niedersachsen bei der Aufstellung eines neuen Miesmuschel-Bewirtschaftungsplanes beachtet werden, forderte Hans-Joachim Janßen, für den Wattenmeerschutz zuständiger Grünen-Landtagsabgeordneter.
In einem Urteil vom 7. September gegen die Niederlande (C 127/02) hat der Europäische Gerichtshof gefordert, dass vor der Vergabe von Lizenzen zur Herzmuschelbefischung deren Verträglichkeit mit den Zielen der Fauna-Flora-Habitat (kurz FFH)-Richtlinie der EU geprüft werden muss. Verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie sei die Vergabe von Lizenzen nur, wenn negative Folgen für die Natur nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgeschlossen werden können, so das Straßburger Gericht.
"Bei uns werden zwar keine Herzmuscheln befischt, aber das Urteil ist auf die Miesmuschelbewirtschaftung im Wattenmeer vollständig anzuwenden. Schließlich untersteht das niederländische Watt der gleichen FFH- und Vogelschutzrichtlinie wie der niedersächsische Nationalpark", erklärte Hans-Joachim Janßen. Der neue Miesmuschel-Bewirtschaftungsplan , der vor einigen Tagen im Umweltausschuss des Landtages vorgestellt worden sei, müsse deshalb einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden, meint Hans-Joachim Janßen.
"Wir fordern keinen zusätzlichen Untersuchungsaufwand", erklärte der Grünen-Politiker. "Schließlich liegen aus dem Monitoringprogramm der letzten Jahre viele gute Daten vor. Uns kommt es darauf an, dass der Naturschutz im Wattenmeer einen hohen Stellenwert behält und nichts genehmigt wird, was diesen einzigartigen Lebensraum erheblich schädigt", so Hans-Joachim Janßen.
Hinweis an die Redaktion: Das zitierte EuGH-Urteil kann bei mir angefordert werden.

Zurück zum Pressearchiv