Pressemeldung Nr. 145 vom

Funkzellenabfrage:Meta Janssen-Kucz: Verhältnismäßigkeit und Kontrolle bei Funkzellenabfrage sicherstellen

Heute fand im Innenausschuss eine Anhörung zur statistischen Erhebung von nicht individualisierten Funkzellenabfragen ab. Es wurde erörtert, welche Kriterien notwendig sind, um die Bürgerrechte in Niedersachsen zu wahren.

Darum geht´s

Heute fand im Innenausschuss eine Anhörung zur statistischen Erhebung von nicht individualisierten Funkzellenabfragen ab. Es wurde erörtert, welche Kriterien notwendig sind, um die Bürgerrechte in Niedersachsen zu wahren.

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin

„Das BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet uns, eine klare Rechtsgrundlage für die Funkzellenabfrage zu entwickeln. Wir wollen die verfassungsrechtlichen Grundrechte jedes Einzelnen schützen und gleichzeitig eine praktikable Regelung für die Sicherheitsbehörden schaffen.“

„Parlamentarische Kontrolle von erfolgten Funkzellenabfragen können wir nur sicherstellen, wenn wir eine aussagefähige Statistik mit eindeutigen Kriterien haben. So stellen wir die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs, Transparenz und Bürgerrechte sicher.“

Zum Hintergrund

Folgende Variablen sollten in der Statistik berücksichtigt werden: Anzahl der betroffenen Personen, Ort, Zeitraum der Datenerhebung, Betroffene, Dauer der Speicherung und Zeitpunkt der Löschung.

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