Pressemeldung Nr. 80 vom

Nein zur Küstenautobahn A20:Menge: Erhalt und Sanierung statt rückwärtsgewandter Verkehrspolitik

„Erhalt vor Neubau bedeutet für uns: Statt in neue, Millionen verschlingende Autobahnprojekte zu investieren, muss der Bestandserhalt der vorhandenen Infrastruktur höchste Priorität haben. Eine überteuerte Küstenautobahn im hohen Norden, auf der kaum jemand fährt, hilft niemandem, wenn die wichtigen Verkehrsachsen Niedersachsens durch baufällige Brücken und marode Straßen nicht passiert werden können.“

Darum geht’s

Ein CDU-Antrag zur Priorisierung des A20-Bauvorhabens wurde heute (22. Mai 2015) im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Niedersächsischen Landtags von Rot-Grün abgelehnt. 

Das sagen die Grünen

Susanne Menge, verkehrspolitische Sprecherin 

„Wir haben einen klaren Auftrag, was den Erhalt unserer Straßeninfrastruktur betrifft. 7,2 Milliarden Euro fehlen jährlich bundesweit, um die Sanierungskosten für unsere marode Infrastruktur aufzuwenden. Auch die Landesverkehrsminister haben dies erkannt und einstimmig im letzten Jahr den Druck auf den Bund erhöht und gefordert,  zuallererst in die Sanierung der Straßen und Brücken zu investieren. Eine Realisierung überflüssiger Großprojekte wie der A20 widerspricht dem nicht nur, sondern ist auch noch überteuert und rückwärtsgewandt.“ 

„Der Sanierungsstau verursacht jetzt schon erhebliche wirtschaftliche Schäden: Spediteure müssen große Umwege fahren aufgrund gesperrter oder bedingt befahrbarer Brücken oder Tunnel – Umleitungen kosten Zeit und Geld. Die Sanierung der Mängel im Straßenverkehrsnetz darf nicht durch Neubauten gefährdet werden!“ 

„Erhalt vor Neubau bedeutet für uns: Statt in neue, Millionen verschlingende Autobahnprojekte zu investieren, muss der Bestandserhalt der vorhandenen Infrastruktur höchste Priorität haben. Eine überteuerte Küstenautobahn im hohen Norden, auf der kaum jemand fährt, hilft niemandem, wenn die wichtigen Verkehrsachsen Niedersachsens durch baufällige Brücken und marode Straßen nicht passiert werden können.“

Zum Hintergrund

Der Bund prüft zur Zeit die angemeldeten Baumaßnahmen aller Länder im Rahmen der Nutzen-Kosten-Analyse im Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Auch ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass eigene Prüfkriterien entwickelt werden sollen, um die Rückmeldungen zum BVWP kritisch gegenprüfen zu können. Für 214 gemeldete Straßenbauprojekte aus Niedersachsen liegen die Kosten bei 12,2 Milliarden Euro, was bei gleichbleibender Ausstattung mit Bundesmitteln einer Bauzeit von 86 Jahren entspräche – damit würde eine Fertigstellung der angemeldeten Projekte bis ins Jahr 2101 dauern.

Die rot-grüne Landesregierung hat im Koalitionsvertrag klare Aussagen getroffen zur Planung von Straßenneubauprojekten: Höchster Verkehrsnutzen bei möglichst geringer Belastung für Mensch und Natur sowie Erhalt vor Neubau. Das wurde auf der Verkehrsministerkonferenz 2014 nochmal bestätigt. 

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