Pressemeldung Nr. 431 vom

Maulkorb für Landesbeauftragten für den Datenschutz

GRÜNE nach Bericht über "Göttinger Terrorismusliste":Landesregierung muß rechtliche Konsequenzen im Umgang mit Kriminal- und Sachakten ziehen....

Nach der Vorlage des schriftlichen Berichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Liste der Göttinger Terrorismusverdächtigen fordert die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Silke Stokar, rechtliche Konsequenzen von der Landesregierung. "Die Regelungen im Datenschutzgesetz wie im Polizeigesetz und der Erlass zur Haltung von Kriminalakten reichen offensichtlich nicht aus, um zu verhindern, dass, wie geschehen, unbescholtene Bürger als Teilnehmer einer genehmigten Demonstration im Jahre 1975 in einer Kriminalakte landen und über 20 Jahre später als Terrorismusverdächtigte aus dieser wieder herauskommen," sagte die Grünen-Politikerin heute (Mittwoch) in Hannover.
Als rechtliche Konsequenz aus diesem "ungeheuerlichen Vorgang" fordert Stokar eindeutige Prüf- und Löschfristen für die Speicherung in Kriminalakten, die rechtliche Definition von Sachakten im Staatsschutzbereich und die umfassende Novellierung der niedersächsischen Aktenordnung aus dem Jahre 1970.
Stokar: "Alle datenschutzrechtlichen Regelungen der letzten Jahre sind offensichtlich an der Praxis des Staatsschutzes vorbeigegangen." "Es gehöre schon eine gehörige Portion Dickfälligkeit dazu, wenn das Landeskriminalamt die Aufbewahrung der "Terrorismus-Links" Akten mit "Interesse an historischen Zusammenhängen" begründe und sich als Rechtsgrundlage auf die Niedersächsische Aktenordnung stützt." Stokar protestierte gegen die heutige Entscheidung im Innenausschuss, dass der Landesbeauftragten für den Datenschutz Dietrich Nedden seinen schriftlichen Bericht nicht vortragen durfte, weil die Stellungnahme der Landesregierung noch nicht vorliegt. "Wie unangenehm muss der SPD die Auseinandersetzung um die Göttinger Liste sein, dass sie dem Datenschutzbeauftragten einen Maulkorb verpasst", sagte die Grüne. "Offensichtlich will das Innenministerium nicht die im Bericht beanstandete Praxis ändern, sondern die Beanstandung des Datenschutzbeauftragten aus dem Weg räumen."

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