Pressemeldung Nr. 317 vom

Zum wiederholten Mal Gesetz wegen Unvereinbarkeit mit der Verfassung gescheitert:Lüchow-Dannenberg-Gesetz: Schünemann ist „Meister der Unbelehrbarkeit“

„Zum wiederholten Mal ist damit ein von der Landesregierung mit heißer Nadel gestricktes Gesetz von einem Gericht aufgehoben worden, weil es unvereinbar mit der Niedersächsischen Verfassung ist“, sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz.

Als "Meister der Unbelehrbarkeit" haben die Landtagsgrünen Innenminister Schünemann im Zusammenhang mit der heute (Donnerstag) vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof verfügten Aufhebung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes bezeichnet.
"Zum wiederholten Mal ist damit ein von der Landesregierung mit heißer Nadel gestricktes Gesetz von einem Gericht aufgehoben worden, weil es unvereinbar mit der Niedersächsischen Verfassung ist", sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz in Hannover.

Der Grünen-Politiker warf der Landesregierung vor, unsauber gearbeitet zu haben. Sie habe versäumt darzulegen, ob und in welcher Höhe durch die Verlagerung der Aufgaben der Kommunen auf den Landkreis tatsächlich Einsparungs- und Synergieeffekte entstehen, die den Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung rechtfertigen könnten.

Innenminister Schünemann sei damit punktgenau zum Ende der Wahlperiode in Sachen Kommunalreform auf ganzer Linie gescheitert.
Lennartz: "Die Probleme des unterfinanzierten Landkreises Lüchow-Dannenberg lassen sich offenbar nur durch eine Fusion mit anderen benachbarten Landkreisen lösen. In der nächsten Wahlperiode muss die Kreisreform in Niedersachsen endlich auf die Tagesordnung des Landtages".

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