Logemann & Schroeder: Anhörung zur Schweinehaltung verdeutlicht die Notwendigkeit unseres Antrags

Gerade durch die Vielfältigkeit an förderfähigen Alternativen, wie dem Einstieg in Agrartourismus, den Obst- und Gemüsebau oder die Förderung von Direktvermarktung und Verarbeitung bieten wir allen umstiegswilligen Betrieben passende Angebote. Selbst der Einstieg in die Haltung von anderen Tierarten soll gefördert werden können, sofern es sich dabei nicht um Intensivtierhaltung handelt

In der vergangenen Sitzung des Agrarausschusses im Niedersächsischen Landtag befassten sich die Abgeordneten mit dem durch die Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag zur Diversifizierung in der Schweinehaltung. Hierzu wurden Anhörungen diverser Verbandsvertreter:innen im Ausschuss durchgeführt.

„Die Anhörungen und die nachfolgende Berichterstattung haben zwei Dinge verdeutlicht. Zum einen wird die Einschätzung nach einem akuten Handlungsbedarf von SPD und Grünen in Niedersachsen auf breiter Fläche geteilt. Zum anderen muss offensichtlich das Missverständnis aufgeklärt werden, dass unser Antrag ausdrücklich als ein Angebot gemeint ist, welches für schweinehaltende Betriebe, unabhängig ihrer Größe, gilt“, so die agrarpolitische Sprecherin Karin Logemann (SPD).

Dazu Christian Schroeder (Grüne): „Gerade durch die Vielfältigkeit an förderfähigen Alternativen, wie dem Einstieg in Agrartourismus, den Obst- und Gemüsebau oder die Förderung von Direktvermarktung und Verarbeitung bieten wir allen umstiegswilligen Betrieben passende Angebote. Selbst der Einstieg in die Haltung von anderen Tierarten soll gefördert werden können, sofern es sich dabei nicht um Intensivtierhaltung handelt.“ 

Hintergrund:

Der Ausbruch der Corona-Pandemie und der damit zusammenhängende Schlachtstau, die Afrikanischen Schweinepest und die damit verbundenen Exporteinschränkungen sowie die im Zuge des Ukrainekrieges steigenden Futter- und Energiekosten haben die Schweinehaltung in Niedersachsen massiv unter Druck gesetzt. Um der spezialisierten Branche zu helfen sollen die Betriebe freiwillig an einem Programm teilnehmen können um sich breiter und damit zukunftsfähig, aufzustellen. Das geplante Programm soll noch in der ersten Jahreshälfte vom Landtag beschlossen werden und zeitnah beginnen. Dabei ist neben einer Öffnung bestehender Förderprogramme auch eine völlig neue Förderkulisse angedacht, die aber erst im Haushalt 2024 beschlossen werden muss.

Grundsätzlich soll sich das Programm an alle schweinehaltenden Betriebe richten. Berichte und Aussagen, wonach Betriebe mit einer Tierzahl von über 2 Großvieheinheiten (GV) pro ha von einer Förderung pauschal ausgeschlossen wären, sind falsch. Einzig für den Fall, dass ein Betrieb die Zahl seiner Schweine reduziert um Bestände in einer anderen Tierart (bspw. Puten) zu erhöhen, sind Grenzen vorgesehen. Hier soll der Ausbau der Tierhaltung nur bis zur Größe von 2 GV/ha förderfähig sein.

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