Pressemeldung Nr. 95 vom

LKH-Verkauf: SPD und Grüne prüfen Klage

„Es geht hier nicht um Nebensächlichkeiten, sondern letzlich darum, ob künftig in hochsensiblen Bereichen wie zum Beispiel der Unterbringung von psychisch kranken Sexualstraftätern hoheitliches Handeln umfassend gewährleistet wird“, so Ursula Helmhold.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN lassen jetzt prüfen, ob die Privatisierung der Landeskrankenhäuser verfassungswidrig ist. "Wir geben ein entsprechendes Gutachten in Auftrag", sagt SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner. "Darin soll die Frage geklärt werden, ob und inwieweit hoheitliche Aufgaben auf Private übertragen werden dürfen."

Voraussetzung für den Verkauf der Landeskrankenhäuser waren Änderungen des Maßregelvollzugsgesetzes und des Psychiatriegesetzes. Gegen diese Änderungen hatte bereits der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages erhebliche Bedenken angemeldet. Kommt das von SPD und Grünen beauftragte Gutachten zu ähnlichen Ergebnissen, werden beide Fraktionen ein Normenkontrollverfahren beim Staatsgerichtshof Bückeburg beantragen.

"Es geht hier nicht um Nebensächlichkeiten, sondern letzlich darum, ob künftig in hochsensiblen Bereichen wie zum Beispiel der Unterbringung von psychisch kranken Sexualstraftätern hoheitliches Handeln umfassend gewährleistet wird", so Ursula Helmhold, Vizefraktionschefin der Grünen. Beide Fraktionen rechnen damit, dass das Gutachten Anfang Juni vorliegen wird.

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