Pressemeldung Nr. 183 vom

Limburg: Aktenvorlage im Untersuchungsausschuss bestätigt bisherige Erkenntnisse – CDU-Klage gegenstandslos

„Auch die neu vorgelegten Akten bestätigen die bisherigen Aussagen der Regierungsmitglieder.“

Darum geht’s

Am Abend des 5. November hat die Landesregierung zusätzliche Unterlagen für den 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt. Die CDU-Fraktion hat gleichwohl angekündigt, eine Klage gegen die Landesregierung wegen unzureichender Aktenvorlage einzureichen.

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer und Obmann der Grünen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

„Auch die neu vorgelegten Akten bestätigen die bisherigen Aussagen der Regierungsmitglieder.“

„Diese Landesregierung hat bereits vor der ersten Zeugenbefragung alle Akten, die vorgelegt werden müssen, bereitgestellt. Das war in vergangenen Untersuchungsausschüssen nicht immer der Fall.“

„Aus unserer Sicht ist eine Verfassungsklage unbegründet. Die CDU versucht damit, von der eigentlichen Arbeit des Untersuchungsausschusses abzulenken.“

Zum Hintergrund             

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird morgen mit der ersten Zeugenbefragung beginnen. Der am 24. Oktober beschlossene Zeitplan sieht vor, dass der Chef der Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, als erster Zeuge angehört wird. Im Anschluss werden Zeugen der Arbeitsebene der Staatskanzlei befragt.

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