Pressemeldung Nr. 3166 vom

Kormoranverordnung unterläuft Waffengesetz - Minister Sanders Fehlschuss

Mit einer parlamentarischen Initiative fordern die Landtagsgrünen Auskunft darüber, wie die Landesregierung rechtlich und sachlich begründet, dass Besitzer von Teichwirtschaftsbetrieben oder ihre Beau...

Mit einer parlamentarischen Initiative fordern die Landtagsgrünen Auskunft darüber, wie die Landesregierung rechtlich und sachlich begründet, dass Besitzer von Teichwirtschaftsbetrieben oder ihre Beauftragten Kormorane abschießen dürften, auch wenn sie keinen Jagdschein besitzen. Der rechtspolitische Sprecher Ralf Briese wies darauf hin, dass das in diesem Jahr verschärfte Waffengesetz sehr enge Voraussetzungen für Besitz und Gebrauch von Waffen formuliert. Dagegen würde die Kormoranverordnung jedoch auch Nichtjägern den Einsatz von Waffen erlauben, ohne dass zuvor nachgewiesen werden muss, dass tatsächlich der Fischbestand eines Betriebes geschädigt wurde.
"Erst schießen – dann fragen. Das erinnert an den Wilden Westen", sagte der Grünen-Politiker am Mittwoch in Hannover. Die Verordnung sei mit der Intention des neuen Waffenrechts nicht kompatibel. Briese: "Das ausdrückliche Ziel, den Waffenbestand zu reduzieren, wird unterlaufen. So gesehen ist die Kormoranverordnung ein echter Fehlschuss.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage sei auch für die Landkreise und kreisfreien Städte von großem Interesse, sagte der Grünen-Politiker. Diese müssten als untere Waffenbehörden über Anträge von Fischereiwirten auf Waffenbesitz entscheiden. Angesichts der rechtlich fragwürdigen Kormoranverordnung dürfte es keine Genehmigungen dafür geben.

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