Pressemeldung Nr. 52 vom

Koalition führt Stichwahl wieder ein

Bei den Direktwahlen von Landräten und Oberbürgermeistern wird es zukünftig wieder die Möglichkeit der Stichwahl geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für das anstehende März-Plenum des Landtages eingebracht.

Gemeinsame Pressemitteilung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag

 

Bei den Direktwahlen von Landräten und Oberbürgermeistern wird es zukünftig wieder die Möglichkeit der Stichwahl geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung  des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für das anstehende März-Plenum des Landtages eingebracht.

„Die von Schwarz-Gelb 2010 geschaffene Regelung, wonach bei der Wahl von Oberbürgermeistern und Landräten bereits die einfache Mehrheit im ersten Wahlgang entscheidend ist, hat sich nicht bewährt. Diese Regelung hatte zur Folge, dass sich gewählte Hauptverwaltungsbeamte oftmals nur auf das Votum einer Minderheit der Wähler stützen konnten“, erläuterte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ulrich Watermann, am Mittwoch (heute) in Hannover.

„Durch die Wiedereinführung der Stichwahl gilt wieder das Prinzip, wonach eine gewählte Person die absolute Mehrheit der Wählerinnen und Wähler auf sich vereinigen muss. Wir stärken mit diesem Schritt die Demokratie in Niedersachsen“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Belit Onay.

Mit diesem Schritt setzen SPD und Grüne knapp vier Wochen nach Regierungsübernahme einen wichtigen Baustein des Koalitionsvertrages in die Tat um.

 

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