Pressemeldung Nr. 936 vom

Knorre soll Fahrzeugen mit Frontschutzbügeln Betriebserlaubnis entziehen!

Die Landtagsgrünen treten dafür ein, Kraftfahrzeugen mit Frontschutzbügeln die Betriebserlaubnis zu entziehen, wenn diese nicht innerhalb einer kurzen Frist abgebaut werden. Die für Kinder und Verkehr...

Die Landtagsgrünen treten dafür ein, Kraftfahrzeugen mit Frontschutzbügeln die Betriebserlaubnis zu entziehen, wenn diese nicht innerhalb einer kurzen Frist abgebaut werden. Die für Kinder und Verkehr zuständigen Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Meta Janssen-Kucz und Stefan Wenzel haben heute (Freitag) die Niedersächsische Verkehrsministerin Knorre in ihrer Funktion als oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes in einem Brief zum sofortigen Handeln aufgefordert.
Der Niedersächsische Landtag habe sich bereits vor zwei Jahren im Rahmen eines Petitionsverfahrens gegen die Frontschutzbügel ausgesprochen, so Wenzel. Das Nichthandeln der Landesregierung sei bislang mit europäischen Zuständigkeiten begründet worden. Nach Ansicht der Grünen bietet §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit §§16, 17 StVZO jedoch eine ausreichende Rechtsgrundlage. Danach müsse jeder Verkehrsteilnehmer sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet werde. "Autos mit Frontschutzbügel stellen aber zweifelsohne eine solche Gefährdung dar", so Wenzel.
Janssen-Kucz weist darauf hin, dass die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestages (Kinderkommission) in einem Schreiben vom Sommer dieses Jahres unter Berufung auf eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen festgestellt habe, dass die Bullenfänger gerade für Kinder ein tödliches Risiko bilden. "Diese Feststellung der Kinderkommission erfordere sofortige Schritte der obersten Straßenverkehrsbehörde", so Janssen-Kucz und Wenzel.
hf

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