Pressemeldung Nr. 419 vom

Fliegendes Auge darf Versammlungsfreiheit nicht beschränken :Kein Drohneneinsatz ohne rechtlich einwandfreie Regelung

Nach widersprüchlichen Aussagen über Erprobungsstand und Einsatzlagen haben die Landtagsgrünen den Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann aufgefordert, im Innenausschuss seine Planungen für die Verwendung der polizeilichen Überwachungsdrohnen zu erläutern.

Nach widersprüchlichen Aussagen über Erprobungsstand und Einsatzlagen haben die Landtagsgrünen den Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann aufgefordert, im Innenausschuss seine Planungen für die Verwendung der polizeilichen Überwachungsdrohnen zu erläutern. "Es muss eine einwandfreie rechtliche Regelung geben", sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese am Mittwoch (heute) in Hannover. Es sei bedenklich, dass immer noch nicht klar ist, für welche konkreten Einsatzzwecke das "fliegende Auge" eingeplant werden solle. Auch sei unklar, ob es sich immer noch um Test- oder bereits um Einsatzflüge handele. "Die Verwendung der Drohne darf unter keinen Umständen zu einer abschreckenden Wirkung auf Teilnehmer von Protestveranstaltungen führen", sagte der Grünen-Politiker. "Die Drohne darf nicht zur Herstellung und Speicherung verdeckter Aufnahmen von unbescholtenen Demonstrationsteilnehmern benutzt werden, der Einsatz muss zuvor von der Polizei bekannt gegeben werden."

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