Pressemeldung Nr. 5 vom

Ministerin Havliza muss sich erklären:Julia Willie Hamburg: Beschluss des Landgerichts Osnabrück lässt keinen Zweifel an Rechtswidrigkeit

„Der Beschluss des Landgerichts Osnabrück bestätigt die Zweifel der Grünen-Fraktion an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, als sie unmittelbar vor der Bundestagswahl im vorigen Herbst diese Durchsuchung angestrengt und vollzogen hat.“

Darum geht’s

Am vorigen Donnerstag (10. Februar) hat das Landgericht Osnabrück einen Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums im vorigen Herbst aufgehoben (siehe hierzu die Presseerklärung des LG Osnabrück). Die Entscheidung und ihre Begründung werfen etliche Fragen an das Justizministerium und an Ministerin Havliza (CDU) auf. Es steht der Verdacht einer politischen Parteinahme durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Raum. Die Grünen beantragen deshalb eine Unterrichtung der Landesregierung durch Justizministerin Havliza (CDU) im Rechtsausschuss des Landtags, möglichst schon in der Sitzung am kommenden Mittwoch, 16. Februar (siehe Antrag auf Unterrichtung in der Anlage).

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag

„Der Beschluss des Landgerichts Osnabrück bestätigt die Zweifel der Grünen-Fraktion an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, als sie unmittelbar vor der Bundestagswahl im vorigen Herbst diese Durchsuchung angestrengt und vollzogen hat. Die Deutlichkeit in der Begründung des Landgerichts und die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Vorgehens werfen viele Fragen auf. Die Durchsuchung eines Bundesministeriums wegen des Verdachts auf Strafvereitelung ist keine Kleinigkeit. Sie ist von erheblicher politischer Bedeutung. Denn eine solche Maßnahme ist geeignet, Wahlausgänge zu beeinflussen und muss deshalb umso gründlicher abgewogen werden. Ausweislich der Pressemitteilung des Landgerichts hat es nach Auffassung der zuständigen Landgerichtskammer keinerlei Anlass für die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums gegeben, weder zu diesem besonderen Zeitpunkt noch überhaupt. Dass sich das begehrte Schriftstück bereits in den Ermittlungsakten befunden hatte und gar nicht benötigt wurde, macht das Vorgehen juristisch kaum mehr erklärlich. Wir beantragen deshalb seitens der Grünen-Fraktion eine Unterrichtung des zuständigen Rechts- und Verfassungsausschusses im Landtag durch die Justizministerin möglichst schon in der nächsten Sitzung, um den ungewöhnlichen Vorgang aufzuklären. Ministerin Havliza muss sich insbesondere erklären, warum sie von dem Vorgang erst nach dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts erfahren hat und es anschließend in der folgenden öffentlichen Debatte offensichtlich nicht für nötig hielt, diesen Vorgang sorgfältig zu bewerten. Darüber hinaus stellt sich nach vorne blickend vor allem die Frage, welche Vorkehrungen die Ministerin treffen will, um eine solche Entwicklung künftig zu vermeiden. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, das alle Beteiligten mit großer Ernsthaftigkeit und Sensibilität pflegen. Umso wichtiger ist es, die Justiz von dem Geruch der politischen Parteinahme fernzuhalten.“

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