Pressemeldung Nr. 158 vom

Lehrkräfte-Arbeitszeit:Julia Hamburg: Nicht nur reden, sondern jetzt auch handeln

Die Studie der Uni Göttingen hat uns gezeigt, dass besonders die Lehrkräfte an Grundschulen, aber auch Schulleitungen und Teilzeitkräfte massiv überlastet sind. Hier gilt es kurzfristig Maßnahmen zur Entlastung umzusetzen.

Darum geht’s

Das Expertengremium Arbeitszeitanalyse hat heute seinen Abschlussbericht an Kultusminister Tonne übergeben.

Das sagen die Grünen

Julia Hamburg, schulpolitische Sprecherin

„Die Arbeitszeitkommission zeigt deutlich auf, dass Niedersachsen erheblichen Handlungsbedarf bei der Arbeitsbelastung von Lehrkräften hat. Die Landesregierung muss jetzt zügig Schritte zur Umsetzung der Ergebnisse einleiten – dazu wurde sie vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg aufgefordert. Sie wird nicht umhinkommen, zusätzliche Ressourcen für eine Neuordnung der Lehrerarbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Nach dem Reden ist jetzt Handeln angesagt. Sonst riskiert die Landesregierung, sich vor Gericht erneut eine deftige Klatsche einzuholen.“

„Die Studie der Uni Göttingen hat uns gezeigt, dass besonders die Lehrkräfte an Grundschulen, aber auch Schulleitungen und Teilzeitkräfte massiv überlastet sind. Hier gilt es kurzfristig Maßnahmen zur Entlastung umzusetzen. Hier muss die GroKo auch bei den Haushaltsberatungen nachzusteuern, um Reformen auch zu ermöglichen. Die sogenannte Entlastung von Verwaltungsaufgaben schadet sicher nie, zerschlägt aber den Gordischen Knoten nicht. Es braucht substantielle Veränderungen.“

„Eine Entlastung muss dort stattfinden, wo die Belastung besonders hoch ist, und nicht nach dem Gießkannenprinzip. Dafür hat die Arbeitszeitstudie wichtige Hinweise gegeben. Ein Sozialindex für die Ausstattung von Schulen ist ein gutes Instrument, um Schulen mit ihren jeweiligen Belastungen und Herausforderungen passgenauer zu berücksichtigen. “

Zum Hintergrund

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte am 09. Juni 2015 entschieden, dass die von der Landesregierung beschlossene Anhebung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verstoße. Die regelmäßige Arbeitszeit der Lehrkräfte dürfe im Jahresdurchschnitt 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten.

Die im August 2016 vorgelegte Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen hatte belegt, dass die Lehrkräfte auch unter Einrechnung der Ferien im Durchschnitt deutlich mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

 

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