Pressemeldung Nr. 176 vom

Verlängerung von Förderschulen:Julia Hamburg: Gab es eine politisch motivierte Einflussnahme?

Die Grünen wollten in einer Anfrage von der Landesregierung wissen, inwiefern Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen tatsächlich die Voraussetzungen für eine Fortführung bis zum Schuljahr 2027/2028 erfüllen.

Darum geht’s

Die Grünen wollten in einer Anfrage von der Landesregierung wissen, inwiefern Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen tatsächlich die Voraussetzungen für eine Fortführung bis zum Schuljahr 2027/2028 erfüllen. In der Antwort wird deutlich, dass ein Großteil der Schulen die erforderliche Mindestanzahl an Schülerinnen und Schülern nicht erreicht. Trotzdem wurden Genehmigungen für den Weiterbetrieb erteilt.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, bildungspolitische Sprecherin

„Während inklusive Schulen unter erschwerten Bedingungen arbeiten und sehnsüchtig auf sonderpädagogische Unterstützung warten, werden kleinste Förderschulklassen trotzdem weiterbetrieben. Im Sinne der Chancengerechtigkeit sollten Fachkräfte an einer Klasse mit 20 Kindern unterrichten, statt eine Klasse mit nur vier Schülern voll auszustatten. So zementiert die GroKo erneut, dass sie den Bestand der Förderschulen zwanghaft über das Gelingen der Inklusion stellt.“

„Die Landesregierung war entweder blind oder sie hat aus politischer Motivation bewusst weggeschaut und ihr eigenes Gesetz ausgehebelt. Anders kann man die vorbehaltlose Genehmigung des Weiterbetriebs von Förderschulen nicht erklären. Mehr als die Hälfte der Schulen unterschreiten nun die gesetzlichen Vorgaben – das sieht nach vorsätzlicher Ungleichbehandlung aus. Das muss Herr Tonne erklären und den Fehler schnellstmöglich beseitigen. Er trägt für dieses Ergebnis die Verantwortung.“

Zum Hintergrund

Die Landesregierung hat eine Fristverlängerung der Förderschule Lernen bis 2028 eingeräumt – eigentlich sollte sie 2022 im Zuge der Inklusion auslaufen. Aus der Anfrage geht hervor, dass 33 der 51 Förderschulklassen Lernen, deren Weiterbestand die Landesregierung genehmigt hat, die erforderliche Mindestzahl von 13 Schülerinnen und Schülern nicht erreichen und somit nicht genehmigt hätten werden dürfen. Sechs der genehmigten Förderschulklassen erreichen nicht einmal die Hälfte der erforderlichen Mindestzahl.

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