Pressemeldung Nr. 12 vom

Wolf in Niedersachsen:Janßen: Vorschnelle Schlussfolgerungen gießen Öl ins Feuer

„Jeder potenzielle Vorfall mit Wölfen ist ernstzunehmen. Jedoch im aktuellen Fall von einem Wolfsangriff zu sprechen, gießt Öl ins Feuer. Alle Akteure sind gut beraten, mit der gebotenen Sachlichkeit an das Thema heranzugehen und auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse Schlussfolgerungen zu ziehen.“

Darum geht’s

Nach Medienberichten wurde ein Jogger Ende Dezember 2015 im Landkreis Lüchow-Dannenberg von zwei hundeartigen Tieren, eventuell von Jungwölfen, an der Hand "angeknabbert". Die CDU-Fraktion spricht von einem "Wolfsangriff".

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrar- und naturschutzpolitischer Sprecher

„Jeder potenzielle Vorfall mit Wölfen ist ernstzunehmen. Jedoch im aktuellen Fall von einem Wolfsangriff zu sprechen, gießt Öl ins Feuer. Alle Akteure sind gut beraten, mit der gebotenen Sachlichkeit an das Thema heranzugehen und auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse Schlussfolgerungen zu ziehen.“

„Es konnte nicht bestätigt werden, ob Wölfe den Jogger berührt haben. Die Entnahme eines Wolfes aufgrund der vorliegenden Faktenlage zu fordern, ist demnach fahrlässig. Ohne Nachweis, dass es sich um einen Wolf gehandelt hat, wäre eine Abschussgenehmigung ein glatter Verstoß gegen das Artenschutzrecht und damit strafbar.“

Zum Hintergrund

Seit  der Rückkehr der Tiere wurde bundesweit noch nie ein Mensch von einem Wolf verletzt. Auch das Niedersächsische Umweltministerium zweifelt, ob die Verletzung tatsächlich von einer Begegnung mit Wölfen herrührt, Verhalten und Aussehen würden eher für einen Hund sprechen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Wolf abgeschossen werden. Zuvor müssen unabhängige Experten eindeutig belegen, dass die betreffenden Tiere zur Gefahr geworden sind.

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