Pressemeldung Nr. 3 vom

Neuaufstellung des Raumordnungsprogramms:Janßen: Umfangreiche Änderungen nach Auswertung von 8.000 Stellungnahmen sind Musterbeispiel für Beteiligung und Transparenz

„Die Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms ist ein Musterbeispiel für ein transparentes Verfahren, bei dem die Expertise der Kommunen, Verbände und der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wird. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Eine breite Beteiligung zahlt sich aus“, so Hans-Joachim Janßen.

Darum geht´s

Am letzten Tag der Beteiligung der Öffentlichkeit am überarbeiteten Entwurf hat Landwirtschaftsminister Meyer heute (Mittwoch, 06.01.16) dem Landtagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung die Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsverfahrens dargestellt.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, Sprecher für Landwirtschaft und Raumordnung

„Die Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms ist ein Musterbeispiel für ein transparentes Verfahren, bei dem die Expertise der Kommunen, Verbände und der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wird. Es wurden nach Auswertung von rund 8.000 Stellungnahmen erhebliche Veränderungen am im Sommer 2014 erstmals der Öffentlichkeit präsentierten Entwurf vorgenommen. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Eine breite Beteiligung zahlt sich aus.“

„Die Fläche auf der auch künftig noch Abtorfung möglich ist, wird von aktuell rund 21.000 Hektar auf 4.500 Hektar reduziert. Wenn Torfabbau neu genehmigt wird, muss künftig auch der Ausstoß von Treibhausgasen kompensiert werden. Damit setzen wir ein Konzept um, dass der Naturschutzbund und die Torfwirtschaft gemeinsam vorgeschlagen haben. Außerdem wird es im neuen Raumordnungsprogramm erstmals 40.000 Hektar „Vorranggebiete Torferhalt“ geben, in denen die bisherige landwirtschaftliche Nutzung auch weiterhin zulässig ist, Torfabbau aber ausgeschlossen wird.“

„Den in Niedersachsen nach wie vor viel zu hohen Flächenverbrauch durch Bebauung wollen wir dadurch begrenzen, dass wir einen Vorrang der Innenentwicklung der Kommunen vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im Landesraumordnungsprogramm verankern.“

Zum Hintergrund:

Der überarbeitete Entwurf, das weitere Vorgehen und die Stellungnahme der Landesregierung zu den im Rahmen der ersten Auslegung eingegangenen Eingaben ist im Internet unter www.lrop-online.de dargestellt

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