Pressemeldung Nr. 191 vom

Landesraumordnungsprogramm:Janßen: Oppositionskritik an Landesraumordnung völlig maßlos

"CDU und FDP haben mit ihrer Kritik an Landwirtschaftsminister Meyer jegliches Maß verloren. Obwohl die Opposition selbst sehr genau weiß, dass die Ausweisung von Vorranggebieten für den Moorschutz keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung hat, verbreitet sie das Gegenteil."

Darum geht‘s

Seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung, mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Vorrangflächen für den Torferhalt auszuweisen, wird von der Opposition behauptet, in den vorgesehenen Gebieten würden landwirtschaftliche Nutzflächen gegen den Willen der Eigentümer vernässt. Die CDU unterstellt, die komplette Ernährungswirtschaft würde dadurch platt gemacht und Familien würden von ihren Höfen vertrieben.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„CDU und FDP haben mit ihrer Kritik an Landwirtschaftsminister Meyer das Maß verloren. Obwohl die Opposition selbst sehr genau weiß, dass die Ausweisung von Vorranggebieten für den Moorschutz keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung hat, verbreitet sie das Gegenteil. Befürchtungen der Bäuerinnen und Bauern werden auf diese Weise bewusst für die Stimmungsmache der Opposition instrumentalisiert. Das ist unverantwortlich.“

„Wirkliche Probleme drohen den Grünlandbetrieben nicht vom Raumordnungsprogramm des Landes, sondern vom Wegfall der Milchquote im kommenden Frühjahr, der mit einem weiteren deutlichen Milchpreisverfall einhergehen wird. Dieses Problems sollten sich Landvolkspitze und CDU endlich annehmen, statt mit Polemik gegen die Landesregierung zu agieren.“

Zum Hintergrund

Derzeit befindet sich eine geplante Novelle des Landesraumordnungsprogramms in der öffentlichen Anhörung. Vorgesehen ist mit dieser Änderung unter anderem die Ausweisung von rund 100.000 Hektar Hochmoorfläche als Vorranggebiet für Torferhalt und Moorentwicklung. Wie alle vorherigen Änderungen des Landesraumordnungsprogramms ist auch diese geplante Änderung zwar behörden- aber nicht allgemeinverbindlich. In die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung kann ein Landesraumordnungsprogramm deshalb nicht eingreifen.
Nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen und Erörterungen mit den Beteiligten wird der Entwurf überarbeitet, erneut vom Landeskabinett beschlossen und dem Landtag zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

>> Fragen und Antworten zur Torferhaltung und Moorentwicklung

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