Pressemeldung Nr. 212 vom

Vogelgrippe-Erlass:Janßen: Niedersachsen reagiert schnell und mit Augenmaß

„Die für viele Tierhalter zweifellos nicht unproblematische Einstallung ihres Hausgeflügels nur dort anzuordnen, wo auch ein Einschleppungsrisiko besteht, ist umsichtig und zeugt vom nötigen Augenmaß. Es muss verhindert werden, dass sich das Virus weiter verbreitet und erheblichen Schaden gerade in Niedersachsen anrichtet, wo die Hühner- und Putenbestände besonders hoch sind.“

Darum geht es

Im Rahmen der heutigen (26. November 2014) Sitzung des Landtagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat das Landwirtschaftsministerium über Empfehlungen zur risikobasierten Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe unterrichtet. Hintergrund des Erlasses vom heutigen Mittwoch ist eine am Vorabend vom Friedrich-Löffler-Institut herausgegebene Risikobewertung zur Einschleppung des H5N8-Virus durch Wildvögel in Deutschland.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„Nur wenige Stunden nach Veröffentlichung der Risikobewertung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer mit Empfehlungen an die Landkreise reagiert. Das gibt den zuständigen Veterinärbehörden vor Ort wichtige Hilfestellungen bei der Bewertung der Frage, ob in ihrem Gebiet eine Einstallung des Geflügels aus heutiger Sicht geboten ist.“

„Die für viele Tierhalter zweifellos nicht unproblematische Einstallung ihres Hausgeflügels nur dort anzuordnen, wo auch ein Einschleppungsrisiko besteht, ist umsichtig und zeugt vom nötigen Augenmaß. Es muss verhindert werden, dass sich das Virus weiter verbreitet und erheblichen Schaden gerade in Niedersachsen anrichtet, wo die Hühner- und Putenbestände besonders hoch sind.“

Zum Hintergrund

Aufgrund des Nachweises des H5N8-Virus bei einer Krickente in Mecklenburg Vorpommern hat das Friedrich-Löffler-Institut in seiner am 25.11.14 vorgelegten Risikobewertung das Risiko der Einschleppung des Virus durch Wildvögel als hoch bewertet. In seinen „Empfehlungen zur risikobasierten Aufstallung von Geflügel“ vom 26. November 2014 empfiehlt das Landwirtschaftsministerium den nach dem Tierseuchengesetz zuständigen Landkreisen daher, in der Nähe von Gebieten mit erhöhtem Zugvogelaufkommen eine Einstallpflicht zu verhängen. Außerdem soll die Aufstallung bei einem Verdachtsfall im eigenen oder im Nachbarlandkreis verhängt werden. Wird eine Aufstallung Pflicht, betrifft das alle Geflügel-Bestände – auch Wassergeflügel-Bestände und Hobbyhaltungen.

Auch bei vorübergehender Einstallung von Hühnern werden etwa Eier aus heimischer Freilandhaltung in den nächsten Wochen nicht knapp werden, da die Eier trotzdem weitere rund drei Monate lang als Freilandeier verkauft werden dürfen.

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